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Nur in einem Ausnahmefall erlaubt

Wespen töten kann teuer werden - bis zu 65.000 Euro Bußgeld!

Wer sich in diesen Tagen gemütlich in den Garten, auf den Balkon oder in die nächste Eisdiele setzt, bleibt nicht lange alleine. Wespen haben ein Talent dafür, einem die gute Laune zu vermiesen, denn sie haben es auf die Limo, das Grillfleisch oder lecker Eis abgesehen. Auf keinen Fall sollte man nun nach ihnen schlagen oder sie gar töten, denn das kann ganz schön teuer werden.

Im August noch aggressiver

Wer dachte, es kann nicht noch schlimmer werden, liegt leider falsch, denn in diesem Monat werden Wespen noch aggressiver. Doch warum eigentlich? Die Antwort liefert der Landesbund für Vogelschutz in Bayern (LBV). Während die Insekten bis jetzt nur unterwegs waren, um Eiweiß zur Aufzucht ihrer Larven zu sammeln, fliegen sie nun umher, um Futter für sich selbst zu sammeln und um ihr Nest zu verteidigen. Zudem befinden sich die Wespen nun an ihrem Lebensende. Im Spätsommer und Herbst stirbt das Volk und nur die frisch geschlüpften Königinnen überleben und überwintern. Aus diesem Grund sind die Tierchen aktuell noch lästiger als sonst und haben eine noch größere Gier nach unserem leckeren Steak, Eis oder Kuchen. 

Bloß nicht töten!

Weltweit gibt es über 10.000 Wespenarten und einige davon stehen auf der "Roten Liste". Sind Wespen also noch so lästig, zum Schlag ausholen sollte man nicht, da die Insekten als wildlebende Tiere unter Natur- und Artenschutz stehen. Sie dürfen daher von Gesetzes wegen nicht getötet, verletzt oder eingefangen werden. Werden sie dennoch getötet, kann das theoretisch ziemlich teuer werden.

Je nach Bundesland kann die Strafe hierfür sowie für die Beschädigung/Zerstörung der Nester, zwischen 5.000 und 50.000 Euro betragen. Werden geschützte Arten getötet kann die Geldstrafe noch höher ausfallen. Aus diesem Grund ist es immer ratsam beim Fund eines Nestes einen Schädlingsbekämpfer oder Umweltschutzverein zu kontaktieren. Aus triftigen Gründen kann ein Wespennest umgesetzt werden, wenn es z.B. den Eintritt zum eigenen Haus blockiert oder auf der Spielfläche eines Kindergartens angesiedelt ist. 

Bis zu 65.000 Euro Strafe

Die Bußgelder fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. Wer in Thüringen und Nordrhein-Westfalen Wespen ohne triftigen Grund fängt, verletzt oder tötet, muss mit einer Strafe von bis zu 50.000 Euro rechnen, unabhängig davon, ob es sich um eine geschützte Tierart handelt, heißt es auf der offiziellen Website des Bußgeldkataloges

In Rheinland-Pfalz sind 5.000 Euro fällig, auch wenn die Art unter besonderem Schutz steht. In Brandenburg liegt das Bußgeld dagegen bei geschützten Arten bei 65.000 Euro.

Auch wenn die Bußgelder im Bußgeldkatalog festgeschrieben sind, kommt es immer auf den Einzelfall an, wieviel Betroffene tatsächlich bezahlen müssen. Wer nun also im Biergarten eine Wespe tötet, muss nicht unbedingt damit rechnen eine Strafe von 5.000 Euro zu bekommen. 

Töten nur in einem Ausnahmefall erlaubt

Grundsätzlich gilt, dass die gelb-schwarzen Insekten ohne einen "vernünftigen Grund" nicht getötet werden dürfen. Die einzige Ausnahme gilt für Personen, die allergisch sind, denn für sie besteht bei einem Wespenstich mitunter Lebensgefahr. Allergiker*innen dürfen daher ohne Angst vor einem Bußgeld Wespen unschädlich machen. 

Nicht nur überflüssig

Fühlen wir uns noch so gestört von ihnen, Wespen sind ebenso nützlich, denn sie haben eine wichtige Funktion für das Ökosystem. Sie dienen nicht nur anderen Tieren als Nahrungsquelle, sie bestäuben auch Pflanzen und halten uns unzählige Schädlinge vom Leib. Zudem beseitigen sie auch frische Tierkadaver und wirken der Ausbreitung von Krankheiten entgegen, heißt es auf der Website "Landesverband RLP". Anstatt sie zu töten, sollte man sie lieber schonend vom Tisch weglocken. 

Quelle: Bussgeldkatalog.org, Redaktionsnetzwerk Deutschland, Landesverband RLP