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Sicher durch den Herbst

Neue Regeln rund um das Fahrradlicht – das solltest Du beachten!

Spätestens wenn am Wochenende die Uhren wieder umgestellt werden und es draußen früher dunkel wird, lohnt es sich, einen Blick auf das Fahrradlicht zu werfen. Seit dem Sommer gibt es nämlich neue Regeln.

Licht muss nicht immer mitgeführt werden

Bis zum Jahr 2013 war es Pflicht, dass das Licht fest am Fahrrad installiert ist. Lediglich Sportfahrräder mit einem Fliegengewicht von weniger als elf Kilogramm durften damals noch ohne auf die Straße. Seit die abnehmbaren Lampen zugelassen sind, hat sich auch die Gesetzgebung angepasst. Bislang mussten die Lichtquellen immer mitgeführt werden – auch tagsüber, wenn sie gar nicht zum Einsatz kamen. Wer bei bestem Wetter um die Mittagszeit ohne erwischt wurde, wurde zur Kasse gebeten. Das ist jetzt anders. Mit der Neuregelung muss das Licht nur noch bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen mitgeführt werden. Ab sofort sind auch nicht mehr nur Batterieleuchten mit sechs Volt erlaubt. Sie dürfen auch eine andere Spannung haben.

Auf das Prüfzeichen achten

Nicht jedes Licht ist auch gesetzlich in Ordnung. Wer ganz sicher sein möchte, dass seine Beleuchtung am Fahrrad den Regeln der StVZO entspricht, sollte darauf achten, dass das Prüfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamtes – eine Wellenlinie mit einem großen „K“ und einer Zulassungsnummer – darauf angebracht ist. Wer nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs ist, darf auch mit Outdoor- oder Helmlampen fahren, die keine K-Nummer haben. Sie haben nur im Straßenverkehr nichts verloren, weil sie den Gegenverkehr blenden könnten.

So müssen die Lichter angebracht sein

Bisher brauchten Fahrräder für die Zulassung im Straßenverkehr zu einem Großflächen-Rückstrahler noch einen weiteren. Dieser durfte maximal 60 Zentimeter über der Straße angebracht sein. Ein Ding der Unmöglichkeit bei Rädern ohne Schutzblech. Seit dem Sommer fällt diese Vorschrift weg. Ein roter Rückstrahler ist immer noch Pflicht, aber er kann auch in die Schlussleuchte integriert sein. Die Form ist hierbei egal – nur ein Dreieck darf es nicht sein. Auch Bremslichter sind mittlerweile an Fahrrädern offiziell erlaubt und lassen sich meist günstig nachrüsten. Frontlichter gibt es mittlerweile auch mit Tagfahr- und Fernlicht. Eine Sache gilt nach wie vor: Blinken dürfen die Leuchten nicht.

Beleuchtung für Anhänger

Auch Anhänger an einem Fahrrad müssen ein Licht haben. Alle Modelle, die im kommenden Jahr in den Handel kommen, müssen mit je zwei Rückstrahlern vorne und hinten versehen sein, sobald sie über 60 Zentimeter breit sind. Dann brauchen sie außerdem auch ein eigenes Rücklicht. Sind sie breiter als einen Meter, muss links noch ein Frontlicht eingebaut sein

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Quelle: n-tv