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Verbraucher sind stinksauer

Paketbote klingelt einfach nicht – so kannst Du Dich wehren

Nicht geklingelt, falsch geliefert oder Ware beschädigt – die Zustellung von Paketen sorgt oft für Ärger bei Verbrauchern. Wir erklären, welche Rechte Kunden haben und wie sie sich wehren können.

Über 80 Prozent unzufrieden

Das Image von Paketboten ist stark beschädigt. Der Grund: Viele Verbraucher beklagen sich über die fehlerhaften Zustellungen von DHL, DPD, Hermes & Co. Wie die Bild berichtet, richten sich sogar satte 82,5 Prozent der Beschwerden, die an die Bundesnetzagentur gingen, allein gegen die DHL.

Dem Tochterunternehmen der Deutschen Post wird vermehrt vorgeworfen, dass seine Zusteller nicht klingeln würden, sondern nur Benachrichtigungskarten hinterließen – und das obwohl die Empfänger zu Hause gewesen seien.

Viele fragen sich nun, welche Rechte ihnen in solchen Fällen zustehen?

Wir haben alle wichtigen Fragen und Antworten zusammengestellt:

Was tun, wenn der Bote nicht geklingelt hat?

Falls nichts anderes vereinbart ist, muss der Dienstleister das Paket direkt an die Tür des Empfängers liefern – egal in welches Stockwerk. Es ist nicht zulässig, eine Abholkarte zu hinterlassen, ohne zu klingeln. Wer sich wirklich sicher ist, dass er das Läuten nicht überhört hat, sollte sich bei wiederholten Fällen unbedingt an den Kundendienst des Unternehmens wenden.   

Paket beschädigt oder verschwunden?

Das Transportunternehmen ist bis zur Ablieferung des Paketes dafür verantwortlich. Ist es beschädigt oder kommt erst gar nicht an, muss der Dienstleister dafür aufkommen. Verzwickt wird es erst dann, wenn ein Nachbar das Päckchen annimmt. Wirft er die Sendung mit einer teuren Vase aus Versehen runter, ist die Frage, wer dafür aufkommt, rechtlich nicht eindeutig zu beantworten. In einer Einzelfallentscheidung vergangenen Jahres haftete ein Nachbar für ein beschädigtes Paket beispielsweise nicht.

Wie verhalte ich mich bei Ärger mit dem Boten?

Es ist grundsätzlich möglich mit einer Vorausverfügung zu bestimmen, was mit dem Paket passiert, wenn es nicht zustellbar sein sollte. In manchen Fällen lässt sich sogar eine Terminzustellung grob zeitlich vereinbaren.

Quelle: Express