Bei Äpfeln, die eine dünne natürliche Wachsschicht aufweisen und deshalb schneller verderben, dürfen Obstbauern nach der Ernte nachhelfen und eine künstliche Wachsschicht auftragen. Sie soll den Apfel frisch halten und vor Insektenbefall schützen.
In Deutschland werden Äpfel jedoch generell nicht gewachst, zudem ist das hier verboten. Gewachste Äpfel aus dem Ausland dürfen jedoch eine künstliche Wachsschicht aufweisen und in Deutschland verkauft werden. Dies hat zum einen mit dem Transport zu tun und zum anderen mit der Garantie einer längeren Haltbarkeit.
Wichtig hierbei ist jedoch, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher eindeutig ersichtlich ist, dass die Wachsschicht künstlich aufgetragen wurde. Bio-Äpfel dürfen hingegen nicht mit Wachs behandelt werden.