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Strafe trotz gültigem Ticket

Fahrschein zu spät gezeigt: Seniorin gilt als Schwarzfahrerin

Wenig Mitleid hatte eine Kontrolleurin der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) mit einer Rentnerin, die ihr Ticket in der U-Bahn nicht auf Anhieb fand. Sie sollte 60 Euro Strafe zahlen, obwohl sie eine Fahrkarte hatte.

70 Sekunden Suche

Edit D. wollte in München nur schnell zu einem nahegelegenen Einkaufszentrum fahren. Die Rentnerin löste deshalb für die U-Bahn ein Ticket. Kaum hatten sich die Türen geschlossen, wurde sie von einer Kontrolleurin aufgefordert, ihre Fahrkarte zu zeigen. Weil die 78-Jährige sehr nervös war, fand sie den Schein nicht auf Anhieb. Sie durchwühlte ihre Taschen, aber bereits nach einer Minute wurde die Kontrolleurin ungeduldig und verlangte den Ausweis der Rentnerin. Nach 70 Sekunden war Edit D. als Schwarzfahrerin abgestempelt und bekam einen „Strafzettel“ über 60 Euro.

Kontrolleurin blieb hart

Als die Seniorin ihre Fahrkarte dann doch noch in der Jackentasche fand, interessierte das die MVG-Dame nicht mehr. Sie nahm die 60 Euro Strafe nicht zurück. „70 Sekunden, das ist der Abstand von einem U-Bahnhof zum nächsten. Wenn jeder Kontrolleur pro Stationsabstand nur einen Fahrgast kontrollieren würde, dann kämen die Kollegen nicht durch den Zug. Dann würden wir am Ende nur sehr wenige Fahrgäste kontrollieren“, erklärte Matthias Korte von der MVG in einem Interview mit dem „Sat.1 Frühstücksfernsehen“. 

Druck der Öffentlichkeit

Aber kann man tatsächlich dafür bestraft werden, wenn man sein Fahrticket zu langsam vorzeigt? Rechtsexperten sagen, dass es in diesem Fall keine rechtlichen Vorgaben gibt. Die Kontrolleure müssen nach eigenem Ermessen handeln, sollten dabei aber auch immer Rücksicht auf Situation und Person nehmen.

Die Geschichte von Edit D. hat nun aber dennoch ein gutes Ende genommen. Nachdem der Fall öffentlich bekannt wurde, gab die MVG schließlich nach. Die Seniorin muss die Strafe von 60 Euro nicht bezahlen.