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Kunden erhalten Artikel, die sie nie bestellt haben!

Mysteriöse Amazon-Pakete in Umlauf

Derzeit berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen von ungewöhnlichen Amazon-Sendungen, die mehrere Kunden erreicht haben. Niemand weiß so genau, was es mit den mysteriösen Lieferungen, die niemand bestellt hat, auf sich hat!

Weder bestellt noch geschenkt

Mehrere Amazon-Kunden berichten aktuell von seltsamen Paketen, die sie unlängst erreicht haben. In diesen waren teils teure Gegenstände wie hochwertige Ferngläser oder sogar Smartphones verpackt. Das Merkwürdige an der Sache: Die Artikel wurden niemals von dem Empfängern bestellt! Auch handelte es sich nicht um Geschenke von Freunden oder Verwandten.

Jetzt beschäftigt sich auch die Verbraucherzentrale NRW mit dem Thema, wie unter anderem T-Online berichtet.

Kein Bestellbetrug oder Identitätsdiebstahl?

Bei einigen Kunden sollen sogar bis zu sechs Mal pro Woche nicht-bestellte Amazon-Lieferungen eingetroffen sein. Die Verbraucherschützer gehen allerdings nicht davon aus, dass es sich um Bestellbetrug oder Identitätsdiebstahl handeln könnte. Aber auch Paket-Irrläufer ließen sich bei den bekannten Vorfällen ausschließen.

Amazon selbst hat sich nun auch zu den ungewöhnlichen Vorkommnissen zu Wort gemeldet. Das Unternehmen spricht laut der Verbraucherzentrale NRW von "betrügerischen Methoden".

Spekulationen über Tricks asiatischer Anbieter

Fest steht bei der ganzen Sache aber bislang nur, dass die Pakete nicht von dem Versandriesen selbst, sondern von diversen Händlern, die Amazon als Verkaufsplattform nutzen, stammen. Es wird spekuliert, dass diese Anbieter vorwiegend aus Fernost stammen, einen Zweit-Account im Namen der Adressaten eröffnen und darüber die Waren kaufen. Dadurch steige das Produkt im Verkaufs-Ranking auf Amazon. Zudem lasse sich mit dem Account der Shop des Händlers positiv bewerten, so T-Online weiter.

Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Händler mit der Versandmasche versuchen, ihre Amazon-Lager leer zu bekommen. So müssten sie ihre unverkauften Artikel nicht wieder nach Asien verschiffen - was teurer wäre.

Kunden dürfen Lieferungen behalten

Wer von einer Fehl-Lieferung betroffen ist, der muss die Artikel, die er erhalten hat, nicht aufbewahren. Darauf weisen die Verbraucherschützer explizit hin. Es bestehe sogar nicht einmal die Pflicht, mit dem Absender Kontakt aufzunehmen. Sollte der Sendung eine Rechnung beiliegen, müsse diese auch nicht bezahlt werden.

Laut der Verbraucherzentrale hat der Empfänger aber sehr wohl das Recht, die Ware zu behalten, zu benutzen oder zu verschenken.