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Qualmen auf öffentlichen Plätzen und vor Gebäuden verboten

Schweden weitet Rauchverbot massiv aus

Eine Zigarette unter freiem Himmel rauchen, das ist in Schweden nicht mehr ohne weiteres möglich. Die Skandinavier haben ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das den blauen Dunst von öffentlichen Plätzen und vor Gebäuden gänzlich verbannen will.

Glimmstängel ade!

In dieser Woche ist in Schweden ein neues, für öffentliche Plätze geltendes, Tabakgesetz in Kraft getreten. Demnach ist es künftig auf öffentlichen Spielplätzen, an Bushaltestellen, auf Bahnsteigen und vor Gebäuden aller Art, darunter fallen auch die Außenbereiche von Restaurants und Kneipen, verboten, sich eine Zigarette anzuzünden.

Das Qualmen in abgetrennten Bereichen im Inneren eines Restaurants, einer Gaststätte oder Diskothek ist bereits seit mehreren Jahren strikt untersagt.

Rauchfrei bis 2025

Doch das ist längst nicht alles. Die Skandinavier schränken künftig nicht nur Raucher mit ihren strengen Vorschriften ein, sondern auch Konsumenten von E-Zigaretten. Diese fallen ebenfalls unter die Bestimmungen.

Die schwedische Gesundheitsbehörde will mit ihrem harten Durchgreifen vor allem die Bevölkerung und damit die Gesundheit der Menschen schützen. Passives Rauchen soll so ebenfalls vermindert werden, heißt es weiter. Die Regierung unter Ministerpräsident Stefan Löfven hat sich zum Ziel gesetzt, das Land bis 2025 rauchfrei zu machen. Qualmen ist künftig also nur noch im heimischen Garten oder den eigenen vier Wänden erlaubt.

Finnland zieht nach

Das Nachbarland Finnland will dies bis 2030 schaffen. Dort ist es Vermietern und Wohnungsbaugesellschaften außerdem gestattet, Rauchen auf Balkonen und Terrassen zu verbieten.

Daneben haben die Finnen 2016 den sogenannte „Tabacco Act“ beschlossen, der vorschreibt, dass Verpackungen von Tabakprodukten zu 65 Prozent aus Warnhinweisen bestehen müssen. Darüber hinaus sind Geschmacksstoffe, wie Liquids für E-Zigaretten, grundsätzlich verboten. Das Importieren von Tabakprodukten aus dem Ausland ist nur dann gestattet, wenn man sich mindestens 24 Stunden außerhalb der Landesgrenzen aufhält.