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Der Sohn des Verstorbenen klagte gegen den Mediziner

Arzt hielt Patienten am Leben – und muss nun Schmerzensgeld zahlen

Bis zu seinem Tod 2011 wurde ein an Demenz erkrankter Mann jahrelang künstlich ernährt. Weil keine Heilungschancen für den Patienten bestanden, verklagte sein Sohn nun dessen Arzt. Dieser soll das Leiden des Vaters nur verlängert haben.

Sohn forderte ursprünglich 150.000 Euro

Ein Arzt wurde vom Oberlandesgericht München zur Zahlung von 40.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er habe einen unheilbar an Demenz erkrankten Mann über lange Zeit künstlich am Leben erhalten und sein Leiden dadurch nur verlängert.

Der Sohn des 2011 Verstorbenen hatte gegen den Mediziner geklagt und ursprünglich Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 Euro und Schadensersatz in Höhe von 50.000 Euro gefordert.

Er warf dem Arzt vor, er habe den todkranken Vater ohne ausführliche Beratung mit dessen Betreuer immer weiter künstlich ernährt.

Behandlung „fachärztlich nicht mehr angemessen“

Von 2006 an, bis zu seinem Tod im Jahr 2011, war der Demenzpatient über eine Magensonde ernährt worden. Spätestens 2010 sei diese Maßnahme aber „fachärztlich nicht mehr angemessen gewesen“, argumentierte der Sohn. Der Arzt hätte hier eindeutig seine Pflicht verletzt. Er hätte die Fortsetzung der künstlichen Ernährung gründlich mit dem Betreuer erörtern müssen. Dies sei allerdings nie geschehen.

Laut dem Oberlandesgericht München kann das Vorgehen des Arztes durchaus einen Schaden im Rechtssinne darstellen. Daher fiel die Entscheidung, dem Sohn als Alleinerben 40.000 Euro Schmerzensgeld zuzusprechen.

Das Landgericht München hatte die Klage zuvor abgewiesen. Es erkannte zwar auch eine Pflichtverletzung des Mediziners, leitete daraus aber keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz ab.

Quelle: Welt