Die Banken sind genervt. „Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen“, erklärt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandes. Hintergrund ist, dass die Bankinstitute Überweisungen auf den Verdacht von Geldwäsche oder Betrug prüfen müssen. „Der Schabernack belastet eine Verwaltung“, beklagt auch eine Sprecherin des Zollkriminalamtes.
So bestätigt auch die Staatsanwaltschaft München, dass „immer wieder Geldwäscheverdachtsanzeigen wegen bemerkenswerter Verwendungszwecke („Koks Nutten Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht“, „Waffenfähiges Plutonium“) kamen". Wie die Verfahren letzten Endes ausgingen, dazu wollte die Staatsanwaltschaft keine Angaben machen.
Wenn Kunden wiederholt lustige Verwendungszwecke angeben, die auch anders verstanden werden können, kann die jeweilige Bank auch eine Kündigung aussprechen.