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Verbraucherschützer schlagen Alarm

Hersteller machen Reparatur von Haushaltsgeräten mit Absicht unmöglich

Gehen Haushaltsgeräte des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Wasserkocher, Rasierapparate oder ein Föhn, kaputt, lassen sich diese in der Regel nicht einfach selbst reparieren. Würde man das Gehäuse der defekten Geräte öffnen, würde man es – gerade als Laie – komplett zerstören. Wie die Verbraucherzentrale NRW festgestellt hat, kalkulieren namenhafte Hersteller diesen Umstand bereitwillig bei der Produktion mit ein.

"Massive Hindernisse" durch die Hersteller

Bei einer Umfrage bei 31 Unternehmen stellte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fest, dass deren Haushaltsgeräte bei einem Defekt nicht selbst repariert werden können. Hierfür fehlten entweder entsprechende Anleitungen, oder das Gerät selbst müsste für eine Reparatur am Gehäuse zerstört werden

Wie die Verbraucherschützer kritisieren, bauen namenhafte Markenhersteller hier „massive Hindernisse“ auf. Das schade unter anderem auch dem Wettbewerb auf dem Reparaturmarkt mit freien Anbietern.

19 von 26 Herstellern, die an der Umfrage teilgenommen haben, gaben an, Reparatur-Anleitungen nur an Vertragswerkstätten weiterzugeben. Damit wird laut der Verbraucherzentrale freien Werkstätten die Arbeit erschwert.

Artikel lassen sich nicht ohne Zerstörung öffnen

Probleme beim Öffnen defekter Geräte gäbe es nach Aussage der Firmen vor allem bei Kleingeräten wie Föhnen, Bügeleisen oder Toastern. Zehn der befragten Unternehmen hätten gemeldet, „schwierig oder gar nicht zu öffnende Produkte“ im Sortiment zu haben. Ein renommierter Hersteller räumte sogar ein, gleich fünf Produktgruppen (Föhne, Wasserkocher, Toaster, elektrische Zahnbürsten und Rasierapparate) anzubieten, die nicht ohne Zerstörung geöffnet werden könnten.

Zudem liefert das Unternehmen für diese Artikel auch keine Ersatzteile. Eine Reparatur ist damit quasi ausgeschlossen.

Laut der Verbraucherschützer begründen die Hersteller ihr Vorgehen teilweise mit Gefahren bei selbstständigen Reparaturen und verweisen stattdessen auf Fachwissen der Vertragswerkstätten.

Quelle: dpa