Neues Reiserecht: Das müssen Urlauber jetzt wissen
Der Bundestag hat jetzt die umstrittenen Änderungen des Reiserechts durchgewunken. Schon in den nächsten Ferien wird sich einiges für die Urlauber ändern.
Der Bundestag hat jetzt die umstrittenen Änderungen des Reiserechts durchgewunken. Schon in den nächsten Ferien wird sich einiges für die Urlauber ändern.
Ab der Sommersaison 2018 sollen Urlauber in Europa besser geschützt sein – dank der neuen Reisebestimmungen, für die der Bundestag jetzt grünes Licht gegeben hat. Offiziell heißt es, die Rechte der Reisenden, etwa im Falle einer Pleite des Veranstalters oder einer Panne des Reiseunternehmens, seien so besser abgesichert. Doch die Umsetzung sorgt nun für Diskussionen – schließlich erhöhen sich hiermit auch teilweise die Kosten für Urlauber.
Positiv für Urlauber ist dennoch, dass mit den neuesten Reiseänderungen eine Erweiterung des Begriffs „Pauschalreise“ einhergeht. Somit sind die meisten Reisebestandteile wie Flüge, Hotelangebote oder Mietwagen im Angebot mit eingeschlossen.
Außerdem können Mängel, die sich im Urlaub auftun, bis zu zwei Jahre nach der Reise geltend gemacht werden. Bisher war dies lediglich innerhalb eines Monats möglich. Dennoch: Zu lange sollte die Beschwerde nicht hinausgezögert werden. "Je länger man wartet, desto schwieriger wird es, vor Gericht den Beweis des Mangels anzuführen", erklärt Felix Methmann vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Hinsichtlich der Buchungen von Ferienhäusern können die Änderungen allerdings zum Nachteil der Verbraucher ausfallen. "Geht der Ferienhausanbieter pleite, ist die meist recht hohe Anzahlung weg. Im Falle eines Reisemangels wird der Gast auch keinen Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude haben", so der Verbraucherschützer.
Auch bei Tagesreisen schauen einige Urlauber künftig in die Röhre. Laut Experten fallen etwa 95 Prozent dieser Trips künftig aus dem bewährten Reiserechtsschutz heraus – Ausnahmen sind Tagestouren ab einem Wert von 500 EUR. "Der normale Tagesreisende ist in Zukunft weder vor der Insolvenz des Reiseanbieters geschützt, noch wird er ein Recht auf Notfallbetreuung haben", kritisiert Methmann.
Am ärgerlichsten für die Urlauber wird jedoch die mögliche Preiserhöhung sein. Ab 2018 sollen steigende Kosten von bis zu acht Prozent auf Reisende zukommen können – und das bis zu 20 Tage vor Reiseantritt. Bislang gab es hier eine fünf Prozent-Hürde. Der Preisanstieg muss sich allerdings unmittelbar aus gestiegenen Treibstoffkosten, Abgaben oder aus Wechselkurseffekten ergeben. Im Gegenzug dürfen Kunden Preissenkungen fordern, wenn die genannten Posten billiger werden. Ein Nachweis ist hier dann dringend erforderlich.
Quelle: Frauenzimmer