Strafbar und verboten: Private Fahndungsaufrufe
Gerne spielen Facebook-Nutzer auf der Plattform den selbstständigen Ermittler. Die Ausrede „Die Medien machen das doch auch“ zählt in diesem Fall nicht.
Gerne spielen Facebook-Nutzer auf der Plattform den selbstständigen Ermittler. Die Ausrede „Die Medien machen das doch auch“ zählt in diesem Fall nicht.
Tatverdächtige oder Straftäter haben ebenfalls Persönlichkeitsrechte. Über diese kann sich niemand Mithilfe der eigenen Meinung hinwegsetzen. Aufgeweicht werden diese Rechte nur unter ganz bestimmten Umständen und in sehr seltenen Fällen, wie das Onlineportal mimikama.at berichtet. Das gleiche gilt für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Privatsphäre verletzt werden dürfen (hierzu gehört auch das Teilen angeblich vermisster Kinder).
Juristen warnen davor, privat derartige Anzeigen zu schalten. Die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen werden dabei massiv verletzt und es muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeld gerechnet werden, so löblich und anscheinend gut das Verhalten vielleicht war.
Wenn es einen Straftatbestand gibt, wird eine offizielle Fahndungsmeldung über die Pressemedien der Polizei (Homepage, Facebookseite, etc.) herausgegeben. Diese Meldungen nutzen auch weitere Medien (z.B. RPR1.) um in solchen Fällen eine große Öffentlichkeit zu erreichen. Diese offiziellen Fahndungsmeldungen dürfen auch, rechtlich gesichert, von Privatpersonen geteilt werden.