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Beschwerdeportal für Kunden

Neues Portal Paket-Ärger.de hilft bei Problemen

Wer seine Pakete verspätet oder beschädigt erhält, oder gar auf den Balkon geworfen bekommt, obwohl man Zuhause ist, kann seinem Ärger nun auf www.paket-aerger.de Luft machen.

Tipps und Hilfe rund ums Paket

Das Beschwerdeportal stammt von den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Thüringen und wird durch das Bundesjustizministerium, sowie dem Bundesministerium für Verbraucherschutz finanziell gefördert. Es bietet Tipps und Hilfe bei Rechtsfragen rund um Probleme mit Paketen.

So gibt es beispielsweise Antwort auf die Frage, wer für ein beschädigtes Paket haftet. Außerdem sollen häufige Probleme im Paketverkehr durch die Plattform aufgedeckt werden. Rechtliche Verstoße können leichter von den zuständigen Verbraucherzentralen abgemahnt und falls nötig auch weiter verfolgt werden.  

„Verbraucher wollen, dass Pakete schnell und zuverlässig ankommen – gerade jetzt in der Vorweihnachtszeit. Die Rechte von Verbrauchern müssen gewahrt werden. Deshalb müssen die Unternehmen für eine ausreichende Qualität bei der Paketzustellung sorgen. Paket-Aerger.de kann eine wichtige Plattform werden, um Missstände aufzudecken und Verbesserungspotential zu erkennen. Klar ist auch: Paketzusteller haben einen harten Job. Die Unternehmen müssen deshalb für gute Arbeitsbedingungen sorgen“, so der Minister für Justiz und Verbraucherschutz Heiko Maas.

Paketdienste werden um Stellungnahme gebeten

Paket-Ärger.de gibt auch den betroffenen Anbieter die Chance, zu Beschwerden persönlich Stellung zu nehmen. Außerdem können User Erfahrungsberichte teilen und so schnell eine Lösung für ein bereits bekanntes Problem finden.

Seitdem die Seite ins Leben gerufen wurde, steigt die Zahl der Beschwerden täglich: Während sich im Februar etwa 1600 Nutzer beschwert hatten, waren es im August schon über 6000. Die Kommentare werden von den Verbraucherzentralen ausgewertet und an den jeweiligen Paketdienst mit dem Namen, der Adresse und der Sendungsnummer des Kunden weitergeleitet. Dieser wird dann um eine Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen gebeten. Nach Ablauf der 14-Tage-Frist wird die Beschwerde auf der Seite anonym veröffentlicht – zusammen mit der zugehörigen Stellungnahme, falls diese abgegeben wurde.