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Test zeigt: Echtpelz wird oftmals nicht richtig gekennzeichnet

Falsche Pelzkennzeichnung täuscht weiterhin Verbraucher

Der Deutsche Tierschutzbund und VIER PFOTEN haben erneut Kleidungsstücke mit Echtpelz auf ihre Kennzeichnung hin untersucht. Fast 90 Prozent der getesteten Kleidungsstücke waren nicht korrekt gekennzeichnet. Die Tierschützer fordern von der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene endlich für eine transparente und verbraucherfreundliche Kennzeichnungsregelung einzusetzen.

Mehrere Geschäfte kontrolliert 

Mitarbeiter vom Deutschen Tierschutzbund und VIER PFOTEN haben für ihre Tests vor allem Geschäfte in München und Hamburg ausgewählt, bei denen ihnen bereits bei der letzten Pelzrecherche vor einem Jahr Verstöße gegen die geltenden Kennzeichnungsregelungen aufgefallen waren. Auch Wochen- und Weihnachtsmärkte wurden untersucht. Bei 44 von insgesamt 49 untersuchten Textilprodukten, darunter Jacken und Mützen mit Echtpelzbesatz, fehlte die durch die EU-Textilkennzeichnungsverordnung vorgeschriebene Kennzeichnung komplett. Das jeweilige Etikett gab keine Information dazu, dass das Produkt „Bestandteile tierischen Ursprungs“ enthält. Bei 19 dieser Artikel wurde zwar Pelz auf dem Etikett erwähnt, jedoch mit für den Verbraucher irreführenden Bezeichnungen, wie „Marmot“ (Murmeltier), „Badger“ (Dachs) oder „Raccoon“ (Waschbär) – und das, obwohl davon auszugehen ist, dass in den meisten Fällen das Fell des Marderhundes zum Einsatz kam.

Pelzrecherche 2016: Erschreckende Erkenntnisse

Als Mitglieder der „Fur Free Alliance“, einem internationalen Zusammenschluss von Organisationen gegen das Halten und Töten von Tieren zur Pelzgewinnung, haben VIER PFOTEN und der Deutsche Tierschutzbund im Oktober und November 2016 gemeinsam 87 Kleidungsstücke aus 49 Geschäften in Hamburg, Berlin, Köln, Augsburg und München untersucht. Die Produkte stammten aus Boutiquen und von Straßenständen, aus bekannten nationalen und internationalen Modeketten und Kaufhäusern sowie von Luxuslabeln und bewegten sich in einem preislichen Rahmen von 8 bis 1.195 Euro.

79 der begutachteten Kleidungsstücke wären nach EU-Vorgabe kennzeichnungspflichtig, doch bei 50 Prozent fehlte der vorgeschriebene Hinweis im Etikett. Bei Produkten unter 50 Euro fehlte der Hinweis sogar bei über 80 Prozent. Bei Artikeln unter 10 Euro fehlte die vorgeschriebene Kennzeichnung bei 100 Prozent. Die Studie von 2016 ist hier verfügbar:

Hier geht es zur Studie

Verwirrung durch EU-Kennzeichnungsregelung

Seit Mai 2012 gilt die neue EU-Kennzeichnungsverordnung: Textile Kleidungsstücke müssen gemäß Artikel 12 der Verordnung mit dem Hinweis „enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ gekennzeichnet werden. Ob es sich bei den ‚tierischen Teilen‘ einer Jacke um die Daunenfüllung, den Lederriemen am Reißverschluss oder um die Echtpelzverzierung der Kapuze handelt, ist dabei nicht erkennbar. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verordnung nur gilt, wenn die Kleidungsstücke zu mindestens 80 Prozent aus Textilgewebe bestehen. Wenn Produkte, wie Pelzmäntel oder Lederhandschuhe mit Fellbesatz, zu mehr als 20 Prozent aus tierischem Material bestehen, gibt es gar keine Kennzeichnungspflicht mehr. Bei Schuhen und Accessoires gibt es diese grundsätzlich nicht.

Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V.