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Wichtige Hinweise

Vorsicht beim Annehmen von Paketen für Nachbarn

Jemand, der etwas bestellt hat, ist nicht zu Hause. Also wird das Paket einfach beim Nachbarn abgegeben. Und dieser geht damit - oft ohne es genau zu wissen - einige Verpflichtungen ein.

Sorgfältiger Umgang ist wichtig

Wer ein Paket für den Nachbarn annimmt, bestätigt mit seiner Unterschrift, den Erhalt. Man quittiert damit auch, dass das Paket keine sichtbaren Schäden aufweist. Bis zur Abholung durch den Nachbarn muss die Sendung sicher aufbewahrt werden. Rechtlich gesehen geht man beim Annehmen eines Paketes sogar ein Gefälligkeitsverhältnis mit reduziertem Haftungsanspruch. Das bedeutet, dass man mit dem Paket so umgehen muss, wie man es mit den eigenen Sachen auch tun würde. Auf keinen Fall sollte ein angenommenes Paket beim eigentlichen Empfänger vor der Wohnungstür oder an einem sonst frei zugänglichen Platz deponiert werden, denn damit würde man seine Sorgfaltspflicht verletzen. Bei Verlust, muss man den Wert dann sogar ersetzen.

Wann sollte ich ein Paket besser nicht annehmen?

Für den Fall, dass dir eine Postsendung für den Nachbarn verdächtig vorkommt, solltest du besser die Finger davon lassen. Das gilt zum Beispiel bei herausstehenden Drähten, einem anonymen Absender oder merkwürdigen Verpackungen. Auch wenn die Sendung beschädigt ist und zum Beispiel Löcher oder Risse in der Verpackung hat, sollte man als Nachbar lieber die Finger davon lassen. Das gilt auch für teilweise geöffnete Pakete oder durchnässte Verpackungen. Eine Pflicht, Pakete für Nachbarn anzunehmen, gibt es nicht. Wer sich dem Gefälligkeitsdienst nicht anschließen möchte, kann die Annahme fremder Pakete jederzeit einfach verweigern.

Paket muss ausgehändigt werden

Klar sollte natürlich sein, dass du jedes Paket, das du annimmst, dem jeweiligen Empfänger auch wieder aushändigen musst. Handelt es sich um ein Paket, bei dem du eine Zahlung vorstrecken musstest, gibst du es selbstverständlich erst heraus, wenn der Nachbar seine Schulden beglichen hat. Ein Paket darfst du außerdem immer nur an den rechtmäßigen Empfänger und nicht an Dritte herausgeben. Kennst du den Nachbarn nicht, solltest du dir zur Sicherheit immer den Ausweis zeigen lassen, denn die Vorlage des Benachrichtigungszettels reicht nicht als Nachweis, dass es sich um den rechtmäßigen Empfänger handelt.

So lange musst du das Paket aufbewahren

Was passiert eigentlich, wenn niemand das Paket abholt? An den Absender zurückschicken kannst du es nicht ohne Weiteres. Du musst es behalten und aufbewahren, bis es bei dir abgeholt wird. Es bleibt dir lediglich die Option, Kontakt zum eigentlichen Empfänger aufzunehmen und mit ihm eine Frist zur Abholung zu vereinbaren. Außerdem sollte festgelegt werden, ob man innerhalb der Hausgemeinschaft überhaupt fremde Pakete annehmen soll.

Zustellung an Nachbarn verhindern

Bei DHL zum Beispiel kann man als privater Empfänger angeben, welcher Wunschnachbar als Ersatzempfänger fungieren soll. Du kannst außerdem bestimmen, wenn du möchtest, dass deine Sendung an eine Postfiliale, einen Partnershop oder eine Paketstation geliefert wird. Viele Onlinehändler haben außerdem die Möglichkeit, Besteller darüber zu informieren, dass Pakete nur persönlich ausgehändigt werden dürfen. Dafür könnten allerdings höhere Versandkosten anfallen.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Liegen Pakete beim Nachbarn, greift das 14-tägige Rückgaberecht, das es im Versandhandel pauschal gibt, erst dann, wenn das Paket beim eigentlichen Adressaten landet. Übrigens: Für Beschädigungen des Inhalts kann der Nachbar in der Regel nicht haftbar gemacht werden, denn der Händler müsste beweisen, dass die Ware während der Aufbewahrungszeit beschädigt wurde. Das ist in der Praxis äußerst schwierig umsetzbar.

Wer gilt überhaupt als Nachbar?

Der Begriff „Nachbar“ ist leider nicht eindeutig definiert. Immerhin gibt es einige Regelungen, mit denen nachvollziehbar wird, wer noch Nachbar ist und wer nicht. In einem städtischen Mehrfamilienhaus sind alle übrigen Hausbewohner als Nachbarn zu verstehen, in großen Hochhäusern lediglich Bewohner derselben Etage. Im ländlichen Raum geht die Nachbarschaft auch über das unmittelbar angrenzende Grundstück hinaus. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig. Viele Paketdienste halten sich an den Richterspruch des OLG Köln im Verfahren zwischen der Verbraucherzentrale NRW und der DHL, der besagt, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, die die Zustellung eines Pakets an „in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind“ nicht zu beanstanden sind. Darüber informieren, dass das Paket von einem Nachbarn (und von welchem) angenommen wurde, muss übrigens in jedem Fall der Zusteller. Dafür werden meist Benachrichtigungszettel geschrieben und in den Briefkasten eingeworfen.

Quelle: T-Online