Das ändert sich im März für Verbraucher
Ab dem 01. März treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die wir kennen sollten. Hier gibt es alle Änderungen im Überblick…
Ab dem 01. März treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die wir kennen sollten. Hier gibt es alle Änderungen im Überblick…
Um ihrem Laster zu frönen, müssen Raucher ab dem 01. März 2018 noch tiefer in die Tasche greifen. Tabak-Riese Philip Morris erhöht seine Preise. Eine Schachtel Marlboro kostet dann beispielsweise nicht mehr 6,50 €, sondern sieben Euro. Dafür ist allerdings eine Zigarette mehr enthalten. Bei der Marke L&M steigt der Preis für 20 Zigaretten um 10 Cent auf sechs Euro. Wie die Stuttgarter Nachrichten berichteten, sei wohl davon auszugehen, dass auch andere Tabak-Konzerne wie Reemtsma, JTI oder British American Tobacco nachziehen würden.
Im Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk und der Gebäudereinigung gelten ab dem 01. März neue tarifliche Mindestlöhne. Bei den Dachdeckern wird beim Mindestlohn erstmalig nach dem Qualifikationsniveau unterschieden. Die Löhne in der Gebäudereinigung werden ab sofort in Ost und West bis 2020 schrittweise angeglichen. Gute Nachrichten für das Baugewerbe: Der Mindestlohn steigt ab sofort in allen Lohngruppen.
Tolle Neuerung für alle Fans von Netflix, Amazon Prime, & Co.: Wer im Urlaub gerne kostenpflichtige Streaming-Angebote uneingeschränkt nutzen möchte, der kann das ab dem 20. März endlich tun. Die Ländersperren von bestimmten Filmen oder Serien werden aufgehoben. Das heißt konkret: Der Anbieter darf im EU-Ausland keine zusätzlichen Gebühren verlangen, oder sogar den Zugang blockieren. Bisher kam es vor, dass deutsche Nutzer in anderen Ländern durch das sogenannte „Geoblocking“ eingeschränkt waren. „Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar“, hieß es dann.
Wichtig: Das europaweite Streaming gilt nur für eine begrenzte Zeit im Ausland - wie Urlaube oder Dienstreisen.
Wer online shoppt und Bestellungen nach Hause ordert, zahlt auch gerne mal per Nachnahme. Dies stellt eine besondere Form der Post-Zustellung dar: Der Warenwert wird dann nämlich beim Postboten beglichen. Dabei fielen bisher allerdings zwei Gebühren an: Das Nachnahmeentgelt sowie ein Übermittlungsentgelt. Das wird sich ab dem 01. März ändern: Kunden, die fortan per Nachnahme ordern, müssen nur noch ein Entgelt bezahlen, wie die Bundesnetzagentur entschied.
Quelle: Express / Neue Osnabrücker Zeitung