Neuerungen ab April 2020
Covid-19 hat die Nachrichtenwelt im Griff. Doch der Alltag und politische Betrieb geht weiter und so stehen mit dem neuen Monat einige Änderungen an, die Arbeitnehmer, Verbraucher und Mieter betreffen.
Covid-19 hat die Nachrichtenwelt im Griff. Doch der Alltag und politische Betrieb geht weiter und so stehen mit dem neuen Monat einige Änderungen an, die Arbeitnehmer, Verbraucher und Mieter betreffen.
Ab 1. April genießen Mieter einen vorübergehenden und damit besonderen Schutz. Wer durch die Corona-Epidemie seine Miete nicht zahlen kann, darf nicht gekündigt werden. Dies gilt für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020, sofern diese auf den Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beruhen.
Grundsätzlich bleibt die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Miete bestehen, das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverhältnissen soll aber eingeschränkt werden - und zwar sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerberaummietverträgen. Zunächst gelten die Regelungen bis zum 30. Juni 2020, sie können unter bestimmten Voraussetzungen allerdings verlängert werden.
Mit dem ersten des neuen Monats gilt ein höherer Steuersatz im Luftverkehr. Das hat zur Folge, dass Flugreisende höhere Preise für Flugtickets in Kauf nehmen müssen. Der Bund will sich so Mehreinnahmen in Höhe von rund 470 Millionen Euro sichern.
Die Erhöhung ist Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Folgende Steuersätze gelten ab dem 1. April: Für inneneuropäische Ziele beträgt der Luftverkehrssteuersatz 13,03 Euro, für mittlere Distanzen bis 6000 Kilometer sind es 33,01 Euro und für Fernflüge 59,43 Euro.
Der bisher übliche Branchenmindestlohn im Baugewerbe steigt zum 1. April. Die Erhöhung gilt unabhängig vom gesetzlichen Mindestlohn und wird von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt. Außerdem gelten sie bis Ende 2020.
Konkret sieht die Erhöhung so aus: Die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten auf dem Bau (“Mindestlohn 1”) steigt bundesweit auf 12,55 Euro pro Stunde. Fachwerker (“Mindestlohn 2”) erhalten ab April 15,40 Euro pro Stunde (alte Bundesländer) beziehungsweise 15,25 Euro (Berlin).
Der bisher bundeseinheitliche Mindestlohn von 11,85 Euro für Steinmetze und Bildhauer endet im April. Ab 1. Mai steigt dieser dann auf 12,20 Euro an.
Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk dürfen sich ebenfalls freuen, denn April 2020 ist der letzte Monat, in dem der bisherige Satz von 10,85 Euro (ungelernte Arbeitnehmer, bundeseinheitlich), 13,30 Euro (Geselle, West und Berlin) beziehungsweise 12,95 Euro (Geselle, Ost) gilt. Ab 1. Mai belaufen sich die Mindestlöhne dann bundeseinheitlich auf 11,10 Euro für ungelernte Arbeitnehmer beziehungsweise 13,50 für Gesellen.
BAföG-Rückzahlungsrate steigt
Bisher lag die monatliche (Mindest-)Rückzahlungsrate bei 105 Euro. Ab April steigt diese auf 130 Euro und gilt dann für maximal 77 Monate. Die maximale Rückzahlungssumme liegt künftig bei 10.010 Euro. Zuvor waren es 10.000 Euro.
Geringverdiener können außerdem eine Teil-Freistellung beantragen und zeitweise geringere Raten von mindestens 42 Euro pro Monat zurückzahlen. Wer einkommensbedingt niedrigere Tilgungsraten beantragt hat, hat mit den Neuregelungen einen entscheidenden Vorteil. Betroffene sind nach 77 Monaten ebenfalls schuldenfrei, auch wenn weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt wurden.
Außerdem gilt ab 1. April eine neue Nachlasstabelle zur vorzeitigen Tilgung des Bafög-Darlehens.
Quelle: Redaktionsnetzwerk Deutschland