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Deutsche Bahn, E-Schrott & Co.

Ab Dezember: Diese Änderungen erwarten jetzt Verbraucher

Mit dem Start des neuen Monats müssen sich Verbraucher auf einige Veränderungen einstellen. Betroffen sind beispielsweise Bahnreisende und Online-Shopper. Außerdem gibt es Neuerungen bei der Entsorgung von Elektrogeräten.

Fahrplanwechsel und Preiserhöhungen bei der Deutschen Bahn

Zweimal im Jahr nimmt sich die Deutsche Bahn ihre Fahrpläne vor. Viele Zugverbindungen werden geändert, einige gestrichen und neue kommen hinzu.

Am 9. Dezember ist es wieder soweit: Die Deutsche Bahn stellt ihren Winterfahrplan vor. Zum Wechsel werden dann bundesweit mehr ICEs eingesetzt, darunter auch der neue ICE 4. Dieser stellt mehr Stauraum und Sitzplätze für Bahnreisende zur Verfügung und soll vermehrt zwischen großen deutschen Städten wie Hamburg, München, Stuttgart, Berlin und dem Ruhrgebiet zum Einsatz kommen.

Durch zusätzliche Verbindungen kann die Bahn so täglich etwa 3000 Menschen mehr von Berlin nach München bringen. Auch zwischen Stuttgart und Düsseldorf werden mit dem dem neuen Monat drei Direktverbindungen eingeführt.

Neben den Änderungen des Fahrplans erhöht die Deutsche Bahn außerdem ihre Preise. Flexpreis-Tickets kosten dann im Schnitt etwa 1,9 Prozent mehr. Streckenzeitkarten und die BahnCard 100 werden um etwa 2,9 Prozent angehoben. Die Mindestvertragslaufzeit bei Streckenkarten und DB-Jobtickets verkürzt sich künftig von zwölf auf drei Monate.

Neuregelungen bei der Entsorgungen von Elektrogeräten

Durch das neue Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG 2018) gelten ab dem 1. Dezember 2018 auch Möbel und Kleidung mit eingebauter Elektronik als Elektroschrott und können demnach auf kommunalen Sammelstellen kostenlos abgegeben werden.

Bislang galten beispielsweise höhenverstellbare Betten oder Sessel, Schuhe mit LED-Sohle oder Regale mit eingebauter Beleuchtung als Sperrmüll. Mit dem Start des neuen Monats ist das dann nicht mehr der Fall.

Neue EU-Geoblocking Verordnung

Mit der Verordnung (EU) 2018/302 soll ungerechtfertigte Diskriminierung bei Online-Käufen auf der Grundlage der Staatsangehörigkeit, des Wohnortes oder des Ortes der Niederlassung […] beendet werden. Das Verbot von Geoblocking ist ein wichtiger Bestandteil der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt.“, schreibt das Portal EUR-Lex.

Die Verordnung trat bereits im März diesen Jahres in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft, findet aber erst ab dem 3. Dezember 2018 seine Anwendung. Ziel ist es, insbesondere kleinen Händlern die Möglichkeit zur Anpassung zu geben. Europaweit ist Onlineshopping dann zu einheitlichen Konditionen möglich.

Doch es gibt auch Ausnahmen: So sind Verkehrsdienstleistungen wie etwa Flugtickets, Finanz- und Gesundheitsdienstleistungen, Streamingdienste, Telekommunkation sowie Glücksspiel von dieser neuen Regelung ausgenommen. Dies gilt auch für Privatpersonen, die nur gelegentlich gebrauchte Ware über das Internet verkaufen.