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Das müssen Verbraucher jetzt wissen

Änderungen ab 01.05.2017: Alle Neuerungen im Überblick

Auch im Mai treten wieder neue Gesetze und Regelungen in Kraft, die wir kennen sollten. Hier gibt es alle Änderungen im Überblick…

Höhere Mindestlöhne für Maler und Lackierer

Pünktlich zum 01.05.2017 steigen die Mindestlöhne für Maler und Lackierer. Auch ungelernte Beschäftigte müssen dann mindestens mit 10,35 Euro entlohnt werden. Der neue Tarifvertrag, der auch für Mai 2018 wieder eine Erhöhung vorsieht, hat eine Laufzeit bis April 2021.

Preiserhöhung bei der Telekom

Ab dem 01. Mai erhöht Telekom die Kosten für Telefonanschlüsse. Davon betroffen sind jene Kunden, die ihren Vertrag nach 2008 abgeschlossen oder geändert haben – immerhin rund zwei Millionen Personen.

Die monatlichen Kosten steigen um einen Euro, unabhängig davon, ob es sich um einen Analog-Anschluss oder ISDN handelt. Der Basispreis des günstigsten Tarifs liegt damit dann bei 20,95 Euro.

E-Zigaretten enthalten weniger Nikotin

Laut der Verbraucherzentrale Bayern können Nutzer von E-Zigaretten ab dem 20. Mai nur noch Produkte kaufen, die den Vorgaben der Tabakproduktrichtlinie der EU entsprechen. Die Flüssigkeiten für die E-Smoker gibt es dann beispielsweise ausschließlich als Liquideinheiten mit zehn Millilitern. Auch sind künftig nur noch maximal 20 Milligramm Nikotin pro Milliliter erlaubt. Bestimmte Zusatzstoffe, die dem Verbraucher suggerieren sollen, die E-Zigarette habe einen positiven Effekt auf die Gesundheit, werden verboten.

Neue Regeln beim Sportbootführerschein

Künftig gibt es statt der zwei Führerscheine Fü SBF Binnen und See nur noch ein gemeinsames Dokument. Auf diesem wird dann vermerkt, wofür genau der Führerschein gültig ist.

Wer sich ab dem 01.05.2017 für den Sportbootführerschein anmeldet, kann die theoretische und die praktische Prüfung jetzt auch an unterschiedlichen Orten ablegen.

Quelle: Augsburger Allgemeine