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Zahlreiche Änderungen im letzten Monat des Jahres

Das ändert sich ab Dezember: Bahnreisen, Hartz IV & Immobilien

Das Jahr neigt sich dem Ende, doch auch der letzte Monat hält wieder jede Menge Veränderungen sowie Neuerungen bereit. Neben den nun in Kraft tretenden Corona-Beschränkungen, gibt es ab Dezember Änderungen beim Immobilienkauf, bei Bahnreisen und für Wohnungseigentümer.

Die Corona-Pandemie hat Deutschland weiterhin fest im Griff und so treten ab Dezember die neuen Regeln für den eingeführten Teil-Lockdown in Kraft. Der letzte Monat im Jahr bringt aber nicht nur neue Regeln zur Bekämpfung von Covid-19 mit sich, sondern auch Neuerungen im Bereich Hartz-IV-Leistungen, Immobilienverkauf und Bahnreisen. 

Das ändert sich ab Dezember - ein Überblick: 

Anpassung der Coronaregeln für den Wintermonat

Der bereits seit November geltende Teil-Lockdown wurde verlängert. Bund und Länder verständigten sich beim letzten Corona-Gipfel mit Kanzlerin Angela Merkel am 25. November auf eine Fortführung sowie Verschärfung der Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Die strengen Beschränkungen für persönliche Kontakte wurden somit für mehrere Wochen verschärft - dafür aber über Weihnachten leicht gelockert. 

Ab dem 1. Dezember gilt somit eine Begrenzung von Treffen auf max. fünf Menschen aus zwei Haushalten. An Weihnachten solle aber gefeiert werden dürfen: Mit max. zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre nicht miteingerechnet. 

FFP2-Masken für gefährdete Personen günstiger

Alte und kranke Menschen, die nun besonders gefährdet sind, bekommen ab Dezember vergünstigte FFP2-Masken – 15 Stück pro Person. Nur eine geringe Eigenbeteiligung soll auf die Risikogruppe zukommen. Die restlichen Kosten übernimmt der Bund. Den Sonderpreis gibt es für Über-65-Jährige und Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen.

Verkäufer müssen sich an Maklerprovision beteiligen

Eine Wohnungs- oder Haussuche kann ganz schön Nerven kosten. Einfacher geht es, indem man einen Makler für die Immobiliensuche beauftragt. Hierfür galt bisher die Regelung, wer einen Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Sprich: Wer eine Immobilie gekauft hat, musste auch die Maklerprovision von max. sieben Prozent des Kaufpreises komplett übernehmen. Ab dem 23. Dezember ändert sich dies jedoch: Auch Verkäufer müssen sich dann an den Kosten für den Makler beteiligen. Derjenige, der den Makler beauftragt, muss dann mindestens die Hälfte der Provision selbst tragen. Die Provision, die der Käufer zu zahlen hat, ist erst dann fällig, wenn der Verkäufer seine Zahlung nachgewiesen hat. Dies soll verhindern, dass der Verkäufer die Kosten auf den Käufer abwälzt. Der Bauherren-Schutzbund fürchtet allerdings lautet Focus Online, dass Verkäufer die Kosten für den Makler künftig direkt auf den Preis der Immobilie aufschlagen.

Neue Zeiten bei der Bahn

Ab 13. Dezember 2020 tritt der Winterfahrplan der Deutschen Bahn in Kraft, der dann bis zum 12. Juni 2021 gültig ist. Mit dem neuen Fahrplan werden auch die Preise im Fernverkehr um durchschnittlich ein Prozent steigen, liegen damit aber weiterhin unter dem Vorjahresniveau, berichtet Focus Online. Zum 1. Januar 2020 wurden sie wegen der Mehrwertsteuersenkung für Fernverkehrstickets um rund zehn Prozent gesenkt. Durchschnittlich 1,5 Prozent steigen die Preise für Flexpreis-Tickets, die BahnCard 100 wird 1,9 Prozent teurer. Preisstabil sollen hingegen die Sparpreise und BahnCard 25/50 bleiben.

Bereits seit 27. November gilt bei Bahnreisen die neue Regelung der Sitzplatzreservierung. Reserviert kann demnach nur noch ein Sitzplatz pro Doppelsitze. An Tischen lassen sich zwei schräg gegenüberliegende Plätze reservieren. Nebeneinandersitzen können gemeinsam reisende Familien und Paare in eigenen Bereichen. Insgesamt sollen maximal 60 Prozent der Sitzplätze in einem Zug reservierbar sein. Dennoch ist es auch weiterhin möglich ohne Reservierung in den Zug zu steigen. 

Höhere Leistungen für Hartz-IV-Empfänger

Ab 2021 steigen die Regelleistungen für Hartz-IV-Empfänger. Doch wie Focus Online berichtet, werden die neuen Leistungen bereits im Dezember, am 30.12. und 31.12.2020 überwiesen. Die Leistungen steigen dann wie folgt: Der ALG II-Eckregelsatz (Single-Haushalt) wird 446 Euro (plus 14 Euro) betragen. Jugendliche in einer Bedarfsgemeinschaft bekommen 45 Euro mehr (373 Euro). Kinder bis zum fünften Lebensjahr bekommen ab 2021 33 Euro monatlich mehr (283 Euro). Die Arbeitslosengeld II-Leistungen für Paare bzw. Ehegatten sollen ab 2021 401 statt 389 Euro betragen. Junge Erwachsene unter 25 Jahre, die noch bei den Eltern leben, erhalten 357 Euro (plus 12 Euro). Einzige Ausnahme sind die Sätze für Kinder zwischen 6 bis 13 Jahren. Hier soll die Anpassung nur einen Euro betragen (309 Euro).

Neues Gesetz für Wohnungseigentümer

Am 1. Dezember 2020 tritt ein neues, überarbeitetes Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) in Kraft. Das derzeitige Wohnungseigentumsgesetzt von 1951 sei laut Bundesregierung nicht mehr zeitgemäß. Wohnungsbesitzer müssen nun mit zahlreichen Änderungen rechnen. Bauliche Veränderungen und Modernisierungen des Wohnungseigentums, etwa für Einbruchsschutz, E-Mobilität oder schnellere Internetverbindungen, werden laut Focus Online erleichtert. Wohnungseigentümer und auch Mieter erhalten laut Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladeeinrichtung für ein Elektrofahrzeug. Zudem erhalten Eigentümer das recht auf Einsicht in Verwaltungsunterlagen. Mit dem neuen Gesetz wird eine Eigentümerversammlung künftig auch immer beschlussfähig, deshalb gilt ab dem 1. Dezember 2020 auch eine Ladefrist von drei statt vorher zwei Wochen.