Diese Winterreifen-Regelung kennen nur wenige
Für Autofahrer gibt es eine wichtige Winterreifen-Regelung, die allerdings immer noch nicht alle kennen, die ein Fahrzeug führen!
Für Autofahrer gibt es eine wichtige Winterreifen-Regelung, die allerdings immer noch nicht alle kennen, die ein Fahrzeug führen!
Wer sich an den Leitsatz "von O bis O" - also von Oktober bis Ostern - hält, der wird sich so langsam wieder mit dem Reifenwechsel beschäftigen müssen. Rechtzeitig vor einem möglichen Kälteeinbruch sollten also die Winterreifen aufgezogen sein. Sonst drohen teure Konsequenzen und zwar unter Umständen gleich doppelt!
Wer in der kalten Jahreszeit mit Sommerreifen erwischt wird, der darf zunächst mal ein Knöllchen über 60 Euro entgegennehmen. Ein Punkt in Flensburg kommt außerdem dazu. Werden andere Verkehrsteilnehmer auch noch behindert oder gar gefährdet, steigt das Bußgeld auf 80, beziehungsweise 100 Euro!
Neuerdings gibt es außerdem noch eine weitere, wichtige Regelung, die alle Autofahrer kennen sollten: Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs (sofern nicht identisch) kassiert einen Punkt und einen Strafzettel über 75 Euro, wenn es zu oben genannten Problemen kommt.
Diese Neuerung, die im vergangenen Jahr angestoßen wurde, greift zum Beispiel, wenn Kinder mit dem Auto eines Elternteils fahren, oder Partner untereinander das Fahrzeug tauschen. Auch bei der Nutzung von Mietwagen, Dienst-Pkws oder Carsharing sind Halter und Fahrer nicht identisch.
Daher gilt also immer: Wer nicht mit dem eigenen Auto unterwegs ist, sollte unbedingt immer vor Fahrantritt die Bereifung prüfen - besonders im Winter.