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Rund vier Millionen Kamin- und Kachelöfen betroffen

Neue Schadstoff-Grenzen führen zur Stilllegung vieler alter Holzöfen

Wer einen alten Holzofen hat, darf diesen unter Umständen ab Ende des Jahres nicht mehr nutzen. Der Schadstoffausstoß alter Modelle sei derart hoch, dass die Umwelt in hohem Maß belastet werde. Durch neue Grenzwerte soll dies nun geändert werden.

Ausmustern oder nachrüsten 

Hauseigentümer, die einen Kamin-, Kachel- oder Holzofen besitzen, der vor 1995 errichtet wurde, droht unter Umständen zum Ende des Jahres dessen Abschaltung. Grund dafür ist, dass der Schadstoffausstoß bestimmter Modelle festgelegte Grenzwerte überschreitet. Wie unter anderem Focus schreibt, seien rund vier Millionen Anlagen von der Neuregelung betroffen.

Wer weiterhin heizen möchte, hat dann nur zwei Möglichkeiten: ausmustern oder nachrüsten. So sieht es zumindest die Bundes-Immissionsschutzverordnung vor. Die Deadline für viele Holzöfen endet am 31.12.2020. Ziel ist es, die Emissionen, die durch das Verbrennen von Holz entstehen, bis 2024 deutlich zu verringern. 

Betroffen sind Öfen mit folgenden Eigenschaften:

  • sie sind ummauert
  • sie verfügen über einen industriellen Heizeinsatz
  • sie verfügen über eine Leistung von mindestens vier Kilowatt
  • sie wurden zwischen 1985 und 1994 errichtet
  • sie überschreiten sowohl Emissionswerte für Feinstaub von 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas als auch für Kohlenmonoxid von 4 Gramm pro Kubikmeter
     

Es gibt auch Ausnahmen...

Ausgenommen von der Stilllegung sind offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen.

Historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 installiert wurden und nach wie vor an der gleichen Stelle im Haus stehen, sind ebenfalls nicht betroffen. Wurden sie umgesetzt, endet ebenfalls zum 31. Dezember 2020 die Schonfrist.

So finden Besitzer heraus, ob ihr Ofen betroffen ist!

Auf jedem Ofen sollte sich ein Typenschild befinden, auf dem das Alter der Anlage zu finden ist. Sollte dieser Nachweis jedoch fehlen, kann eine Messung durch den Schornsteinfeger vorgenommen werden, um zu schauen, ob die Schadstoffgrenzen eingehalten werden. Alternativ kann eine Bescheinigung des Herstellers angefordert werden, um Auskunft zu erhalten.

Darüber hinaus hat die Datenbank des HKI fast alle Ofenmodelle und die jeweiligen Werte gelistet. Ist es jedoch nicht möglich, Baujahr und Emissionshöhe festzustellen, muss die Feuerstätte ersetzt oder nachgerüstet werden.

Was kann man tun, wenn man betroffen ist?

Werden die Schadstoffgrenzen nicht eingehalten, dürfen betroffene Anlagen ab Ende 2020 nicht mehr betrieben werden. Zwar ist das Nachrüsten eines Feinstaubfilters möglich, doch gegen einen zu hohe Kohlenmonoxid-Ausstoß kann im Nachhinein nichts getan werden.

In jedem Fall ist es sinnvoll, sich an einen Kamin- und Ofenbauer zu wenden. Der Fachmann kann einschätzen, ob sich das Nachrüsten lohnt oder man sich besser eine neue, deutlich effizientere Anlage installieren lässt. Moderne Öfen und Kamine benötigen bis zu einem Drittel weniger Brennstoff, in Form von Holz, Kohle, Pellets & Co.

Was gilt für Öfen, die nach 1995 eingebaut worden sind?

Feuerstätten, die zwischen 1995 und 31. März 2010 gefertigt wurden und die Grenzwerte nicht einhalten, müssen bis Ende 2024 ausgetauscht oder nachgerüstet werden.

Quelle: Focus