Mietminderung wegen Hitze in der Wohnung?
Wird es im Sommer in der Wohnung übermäßig heiß, kann eine Mietminderung gefordert werden. Wir klären über die Voraussetzungen auf.
Wird es im Sommer in der Wohnung übermäßig heiß, kann eine Mietminderung gefordert werden. Wir klären über die Voraussetzungen auf.
Diese Nachricht dürfte vor allem für Dachgeschossbewohner interessant sein: Extreme Hitze in den Wohnräumen muss von Mietern nicht immer hingenommen werden. Wie Gerichtsurteile zeigen, kann Hitze durch Sonneneinstrahlung in der Wohnung ein Grund sein, eine Mietminderung zu erwirken oder vorzeitig zu kündigen.
In einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs Berlin wurde entschieden, dass extreme Hitze in Schlafzimmer & Co. ein Kündigungsgrund sein kann. Dem Urteilsspruch lag ein Fall zugrunde, in dem sich eine Berliner Dachgeschosswohnung auf bis zu 46 Grad aufgeheizt hatte. In den Räumen schmolzen Kerzen, Pflanzen vertrockneten und ein Wellensittich starb an einem Hitzschlag. Die Temperatur in der Wohnung überstieg die Außentemperatur teils um mehr als 19 Grad. Das Gericht entschied: In einem solchen Extremfall ist eine fristlose Kündigung möglich.
Wer seine Wohnung aber nicht gleich kündigen möchte, der kann auch einen Mieterlass verlangen. Bei einem Fall in Hamburg, bei dem ein Mann seine Zimmer selbst durch hartnäckiges Lüften nicht unter 30 Grad abkühlen konnte, sah es das Gericht als erwiesen an, dass dem Mieter durch den unzureichenden Wärmeschutz eine Minderung von 20 Prozent zusteht.
Grundsätzlich gilt aber: Dem Vermieter muss genügend Zeit eingeräumt werden, den Mangel zu beheben. Es könnten so Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise die Anbringung von Außenjalousien, um die Hitze einzudämmen.