Das ärztlich verordnete Viagra kann in der Steuererklärung bei außergewöhnlichen Belastungen eingetragen werden. Die Rechnungen des Arzneimittels sollten also über das ganze Jahr hinweg gesammelt werden. Die Antibabypille hingegen kann in der Regel nicht abgesetzt werden, da sie als Form der Schwangerschaftsverhütung typische Kosten der Lebensführung verursacht.
Doch auch hier gibt es Ausnahmen: Wenn die Pille aus medizinischer Sicht eingenommen werden muss, kann man das in Einzelfällen doch geltend machen. Gründe dafür können Zyklusstörungen, hormonell bedingte Akne oder Erbkrankheiten wie Schizophrenie sein.
Quelle: T-Online / Finanztip