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Adipös und halbseitig gelähmt

73-jähriger Mann bleibt in MRT-Röhre stecken

Der Ablauf einer Kernspintomografie ist für niemanden eine angenehme Angelegenheit. Doch bei einem Gewicht von 150 Kilo und einer halbseitigen Lähmung des Körpers, macht die Untersuchung erst recht keinen Spaß. Das musste auch Arno P. feststellen, denn der Rentner blieb 2017 in einer MRT-Röhre stecken und verletzte sich.

Vorfall in MRT-Röhre

Arno P. erschien im Herbst 2017 zu einer Kernspintomografie in einer Bonner Radiologen-Praxis, ohne zu ahnen, dass er hinterher mehr Probleme haben würde als vorher.

Da der 73-jährige Rentner halbseitig gelähmt ist und zum damaligen Zeitpunkt 150 Kilo wog, mussten ihm die Angestellten auf die Liege helfen, wozu er allein nicht in der Lage war. Anschließend wurde er in die Röhre gefahren und untersucht.

Als er nach einiger Zeit jedoch wieder herausgefahren wurde, was sein rechter Oberarmknochen gebrochen.

Geteilte Meinungen über den Unfallhergang

Nach dem Unfall hatte der Patient die Radiologische Praxis vor dem Bonner Landgericht auf Schmerzensgeld verklagt. Dort wurden von den zwei Parteien allerdings verschiedene Darstellungen des Unfallhergangs geschildert.

So vermutete der beklagte Arzt, dass der Arm des Patienten durch Schweiß an der Innenseite des MRT festgeklebt sei und sich erst beim Herausfahren der Liege wieder gelöst hätte. Da so etwas in der Praxis noch nie geschehen sei, wäre dieser Zwischenfall völlig unvorhersehbar gewesen, beteuerte der Arzt während der Anhörung.

Der Kläger vermutete hingegen, dass sein Arm beim Einfahren von der Liege gerutscht sei und dort eingeklemmt wurde. Weil es sich um den gelähmten Arm handelte, konnte der 73-Jährige keine genauen Angaben machen, da er die rechte Körperhälfte nicht spürt.

Eine sichere Fixierung wäre nötig gewesen

Zwar konnte nicht genau festgestellt werden, auf welchem Wege der Arm des Mannes gebrochen wurde, jedoch war die Kammer der Meinung, dass das Übergewicht und die Lähmung des Mannes Grund genug gewesen wären, zusätzliche Vorkehrungen zu treffen.

Die Fraktur des rechten Oberarmes, welche durch eine erhebliche Gewalteinwirkung passiert sein muss, hätte durch eine Sicherung oder Fixierung des Patienten auf der Liege verhindert werden können.

Eine Folge des Unfalls war, dass Arno P. vier Monate lang den gelähmten Arm in einer Schlinge tragen musste, was ihm und seiner Frau im Alltag zusätzliche Einschränkungen einbrachte.

Parteien einigen sich auf Vergleich

Zu Beginn forderte der geschädigte Arno P. Schmerzensgeld in Höhe von 7.000 Euro. Letztlich einigten sich beide Parteien jedoch auf einen Vergleich in Höhe von 3.600 Euro und verzichteten somit auf die Einberufung eines kostspieligen Sachverständigen.

Die Beteiligten haben nun zwei Wochen lang Zeit, dem Vergleich zu widersprechen.

Quelle: Express