Mahnung für Deutschland
Unser Führerschein entspricht nicht EU-Vorschriften
Falsche Darstellung
Neben Deutschland erhielten auch Italien, Lettland und die Niederlande eine Mahnung aus Brüssel. Dabei geht es um die Darstellung von Informationen auf dem EU-Führerschein. Bestimmte Einschränkungen des Fahrers, wie beispielsweise das Tragen einer Brille, seien nicht richtig auf unserem „Lappen“ gekennzeichnet.
Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG in der geänderten Fassung legt nach Angaben der EU-Kommission fest, wie solche Zusatzangaben auf der Rückseite des Führerscheins angezeigt werden müssen.
So erkennst du, ob auch dein Führerschein nach EU-Norm falsch ist!
Die EU-Kommission bemängelt dabei, dass in Spalte 12 auf der Rückseite des deutschen Führerscheins nur zwei- statt dreistellige Zusatzcodes zu finden sind. Dort ist bei den meisten Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen derzeit nur eine 01 (d.h. Korrektur des Sehvermögens/Augenschutz) eingetragen – doch laut EU müssten hier folgende Codes stehen:
Ziffer 01.01: Brille
Ziffer 01.02: Kontaktlinsen
Ziffer 01.03: Schutzgläser
Ziffer 01.04: Opakgläser
Ziffer 01.05: Augenschutz
Ziffer 01.06: Brille oder Kontaktlinsen
Die Zahlencodes müssten laut einem Kommissionssprecher im Sinne der Einheitlichkeit in der EU angepasst werden. Deutschland habe nun zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme.
Es bleibt also abzuwarten, ob einige bald ihren Führerschein nachbessern lassen müssen oder ob der EU-Vorstoß nur heiße Luft ist.
Auch diese Führerschein-Änderung sorgte für Wirbel:
Wichtige Neuregelung für Autofahrer: Dein Führerschein läuft früher ab!
Quelle: dpa/Focus