Durch das Lesen solle er motiviert werden, „sich auf intellektueller Ebene noch einmal mit der Tat auseinanderzusetzen“, teilte das Amtsgericht mit. Das Urteil vom 8. Juni ist rechtskräftig.
Bei der „Leseanweisung“ handelt es sich um eine erzieherische Maßnahme, die an der Hochschule München durchgeführt wird. Die verurteilten Jugendlichen suchen sich aus vorgeschlagenen Bücher Exemplare aus, die zu ihren Interessen oder Problemen passen. Am Ende müssen sie eine Abschlussarbeit abgeben - laut Gericht darf das beispielsweise eine Kurzgeschichte, ein Plakat oder ein Rap sein.
Quelle: Welt, dpa