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Nordrhein-Westfalen: Düsseldorf

Rentner ruht sich an Bushaltestelle aus und muss Strafe zahlen

Das Düsseldorfer Ordnungsamt sorgt derzeit mit einem Schreiben für große Empörung. Ein Rentner soll demnach 35 Euro Strafe zahlen, da er sich auf der Wartebank einer Bushaltestelle ausruhte.

Knöllchen löst Welle der Empörung aus

Ein Freund des Beschuldigten Rentners postete ein Foto des Bußgeldbescheides auf Facebook. Dieses löste eine Welle der Empörung aus, tausende Nutzer teilten den Beitrag und machten ihrem Ärger Luft. In dem besagten Schreiben wird dem dementen 85-Jährigen Folgendes vorgeworfen:  

„Sie benutzen die Anlage des ÖPNV an der vorgenannten Örtlichkeit nicht ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nutzten diese als Ruheplatz“, hieß es in dem Schreiben in Behördendeutsch. „Die Anlagen des ÖPNV (…) dürfen nur im Rahmen ihrer Bestimmung für öffentliche Verkehrszwecke benutzt werden.“

Einfacher ausgedrückt bedeutet das, dass nur wer auch tatsächlich auf einen Bus wartet, die Bänke der Haltestelle benutzen darf.

Acht Minuten ausgeruht – Dementer soll Strafe zahlen

Der Bekannte des Rentners erzählte der Bild-Zeitung, dass der 85-Jährige täglich seinen Hund in der Gegend um den Hauptbahnhof ausführe. Oftmals setze er sich kurz auf die Bank der Haltestelle, um sich auszuruhen. Am 14. November wurde jedoch der Ordnungs- und Servicedienst der Stadt Düsseldorf auf den älteren Herren aufmerksam, der von 11.40 Uhr bis 11:48 Uhr auf der Sitzgelegenheit Platz genommen hatte. Kurzerhand verpassten sie dem Mann ein Knöllchen in Höhe von 35 Euro.  

Gegenüber der Rheinischen Post nahm die Stadt Düsseldorf Stellung zu ihrem Vorgehen. Eine Sprecherin erklärte: „ Die Häuschen sollen den Kunden und Nutzern des Nahverkehrs zur Verfügung stehen.“ Dem Kontrolleur sei wahrscheinlich nicht klar gewesen sein, dass der 85-Jährige dement sei und eine Pause benötige. Wahrscheinlich hat er den Rentner „Obdachlosen- oder Trinkerszene“ zugeordnet, fuhr sie fort. Die Mitarbeiterin beteuerte außerdem, dass der ältere Herr natürlich nicht bezahlen müsse.

Quelle: Bild / Rheinische Post