Aber: Ist das Haustier wirklich ernsthaft erkrankt und es gibt niemanden, der sich kümmern kann, könne dem Arbeitnehmer "der Weg zur Arbeit aus Tierschutzgründen unmöglich sein", so Reinhard. Aus rein rechtlicher Sicht bekommt man dann aber keinen Sonderurlaub und auch keine bezahlte Freistellung.
Die Interessenabwägung zwischen den Tierbelangen und den Interessen des Arbeitgebers kann dazu führen, dass ich zu Hause bleiben darf", erläutert die Arbeitsrechtlerin. Wer sich in solchen Ausnahmefällen sofort bei seinem Chef abmeldet und das Haustier zum Arzt bringt, riskiert laut der Anwältin keine Abmahnung.
Eine weitere Möglichkeit wäre, den Chef oder die Chefin zu bitten, das Tier ausnahmsweise mit ins Büro bringen oder man fragt nach einem Homeoffice-Tag.