Krank an Weihnachten: So werden deine Urlaubstage gutgeschrieben!
Viele kennen es: Endlich Urlaub und man wird passend dazu natürlich krank. Doch die Krankheitstage können gutgeschrieben werden. Das solltest du dabei jedoch beachten…
Viele kennen es: Endlich Urlaub und man wird passend dazu natürlich krank. Doch die Krankheitstage können gutgeschrieben werden. Das solltest du dabei jedoch beachten…
Kaum lässt der Stress der Weihnachtsvorbereitungen nach, liegen viele Arbeitnehmer in ihrem Urlaub krank im Bett. Doch die verpassten Tage können gutgeschrieben werden. „Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass Urlaub der Erholung dienen soll“, schreibt Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür von der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Um die Urlaubstage im Krankheitsfall gutgeschrieben zu bekommen, müssen sich Arbeitnehmer unverzüglich bei ihren Vorgesetzten melden. Wer länger als drei Tage außer Gefecht ist, muss zudem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen – je nach betrieblichen Regelungen kann dies auch schon früher verlangt werden.
Auch wenn der gesamte Betrieb zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen hat, müssen Arbeitnehmer den Chef dennoch benachrichtigen, erklärt Rechtsanwältin Oberthür. In diesem Fall kann eine E-Mail und die Bescheinigung des Arztes per Post versendet werden.
In einigen Behörden und Unternehmen dürfen die Urlaubstage jedoch nicht mit ins nächste Jahr mitgenommen werden. Wie Rechtsanwältin Oberthür erklärt, gibt es aber genau in diesem Fall eine Ausnahme. „Wer in den letzten Tagen des Jahres Urlaub hat und krank wird, darf die Erholungstage auch im Folgejahr nachholen“, fügt sie hinzu.