Durch den Angriff erlitt die Frau ein Blutgerinnsel im Mund und ein Hämatom unterhalb ihres Kinns. Der Anwalt des Monteurs wertete die Tatsache, dass sein Mandant die Roulade auf dem Kopf nur zerquetscht und zerrieben hatte, allerdings als strafmildernd. Ein offensichtlich weiches Stück Fleisch diene seiner Ansicht nach nicht zur vorsätzlichen Körperverletzung.
Nicht zuletzt aufgrund seines uneinsichtigen und teils unverschämten Verhaltens während der Verhandlung, wurde der Angeklagte jedoch schließlich zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt.
Quelle: Schwarzwälder Bote