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Verärgerte Kunden

Strafzettel auf dem Supermarkt-Parkplatz

Immer mehr Supermärkte lassen ihre Parkplätze durch private Firmen überwachen, um Falsch- und Langzeitparker loszuwerden. Es hagelt inzwischen oft saftige Strafzettel - und es gibt immer mehr verärgerte Kunden.

Nur berechtigtes Parken

Wer sein Auto zu lange auf dem Supermarkt-Parkplatz abstellt oder die Parkscheibe vergisst, dem kann es passieren, dass er ein Knöllchen an der Windschutzscheibe hat. Manche Fahrzeuge werden sogar abgeschleppt.

Während sich die Kunden darüber ärgern, bezeichnen die Unternehmen ihr Handeln als Notwehr. Denn viele Märkte in der Nähe von S-Bahnhöfen oder in den Innenstädten werden als Dauerparkzone von Pendlern oder für den Stadtbummel missbraucht - und die Plätze für die eigentliche Kundschaft werden immer knapper.

Großes Konfliktpotenzial

Egal ob bei Aldi, Lidl, Rewe oder Edeka – mittlerweile überwachen spezialisierte Unternehmen vielerorts die Parkplätze von Supermärkten. Dabei ist es nicht unüblich, dass Langparker teure Strafzettel bekommen. Das ist rechtlich vollkommen in Ordnung, denn der Parkplatz gilt als privater Grundbesitz des Handelsunternehmens.

Allerdings kommt die Vorgehensweise bei den meisten Autofahrern äußerst schlecht an und birgt viel Konfliktpotenzial. Wer seine Parkscheibe vergisst und deshalb 30 Euro bezahlen soll, der wählt beim nächsten Einkauf vielleicht auch gleich einen anderen Supermarkt.

Bezahlung durch Knöllchen

Der Service durch die Parkplatzüberwacher ist für die Supermärkte meist kostenlos. Genau aus diesem Grund nehmen es diese Unternehmen mit den Strafzetteln besonders genau. Außerdem sind die Kosten laut Tilman Kube von Park & Control im privaten Raum höher als im öffentlichen Straßenverkehr. Weil kostendeckend gearbeitet werden müsse, könne es schon mal zu höheren Strafzetteln kommen. Ein Knöllchen von 30 Euro ist also nichts Ungewöhnliches.

Beim Supermarkt nachfragen

Wer nach seinem Einkauf einen Strafzettel an der Windschutzscheibe vorfindet, der kann auch einfach an der Kasse im Markt um Hilfe bitten. Häufig gibt es bei Vorlage des Einkaufszettels dann ein Stornoformular, mit dem die Zahlungspflicht verhindert werden kann.

Quelle: Stern