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Grund dafür ist die neue DSGVO

Kita schwärzt Kindergesichter in Erinnerungsmappen

Wenn ein Kind den Kindergarten verlässt, um in Zukunft die Schule zu besuchen, bekommt es meist eine schöne Erinnerungsmappe mit vielen Bildern überreicht. So handhabte es auch eine Kita in Dormagen, doch auf den Fotos wurden die Gesichter der Mädchen und Jungen geschwärzt. Der Grund: die neue Datenschutzgrundverordnung.

Gesichter mit Edding geschwärzt

Was eigentlich als eine schöne Erinnerung an die Kindergartenzeit gedacht war, irritiert Eltern und Kinder zur Zeit sehr. Die Kita St. Katharina in Dormagen war aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, so verunsichert, dass sie entschied, die Gesichter der Mädchen und Jungen in den Erinnerungsmappen unkenntlich zu machen.

Nur das Kind, dass das Fotoalbum erhielt, ist noch zu erkennen. Aber nicht nur die Gesichter der Kleinen wurden übermalt, auch die Erzieherinnen haben auf den Fotos nun schwarze Striche im Gesicht. Die ganze Mühe, die man sich mit den Erinnerungsmappen gemacht hat, war damit fast umsonst gewesen, erklärt die Kita-Leitung gegenüber dem Express. Der Vorfall sei für sie selbst auch sehr traurig. Das Kind kann später nicht mehr viel mit den Bildern anfangen, auf denen es mit Freunden spielt, die man nicht mehr erkennen kann.

DSGVO verunsichert sehr

Der Grund für die Gesichtsbemalung ist die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit Ende Mai in Kraft ist. Sie habe für eine große Unsicherheit beim Träger der Kindertagesstätte gesorgt, so dass es zu dieser Entscheidung kam. Gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger erklärte die Leiterin der Kita St. Katharina, dass dies juristisch gesehen ein hochsensibles Thema sei und sie nur die Weisung des Trägers befolgt habe. Sie selbst musste eine eigene Schulung besuchen. In Zukunft plane die Kita sogar, Gruppenbilder komplett zu streichen.  

Im Raum steht jedoch nun die Frage, ob die Kita damit richtig gehandelt hat oder ob das Schwärzen übertrieben war. Das Problem daran ist, dass die DSGVO schwer zu verstehen ist. Daniel Strunk, Sprecher der Datenschutzbeauftragten des Landes NRW erklärte gegenüber dem Stadt-Anzeiger, dass die Verordnung sehr abstrakt ist. Viele Anfragen seien nicht so einfach zu beantworten. Ein Beispiel dafür sei die Kita St. Katharina in Dormagen. Kirchliche Einrichtungen wären ohnehin ein Sonderfall, so Strunk. Die Datenschutzbeauftragten der Diözesen hätten auf Grundlage der DSGVO das Kirchliche Datenschutzgesetz (KDG) erstellt, das manche Bestimmungen noch enger sieht. Das führt aber auch zu vielen Unklarheiten wie im Falle der Kita in Dormagen.