In Belgien kontrollieren strikte Regularien die Euthanasie an Kindern: Hierzu gehören Belege von Ärzten, die aufzeigen müssen, dass sich die Patienten in einer aussichtslosen, schmerzvollen Situation befinden die mit Sicherheit in der folgenden Zeit zum Tod führt. Die Minderjährigen müssen zudem ihren Wunsch nach Sterbehilfe schriftlich darlegen. Zu dieser Prozedur gehören auch diverse psychische Tests, die belegen müssen, dass das Kind aus freien Stücken handelt. Einzig die Eltern können danach einen solchen Antrag noch mit ihrem Veto verhindern.
Trotz diesen Regularien ist Sterbehilfe immer noch ein sehr umstrittenes Thema in Belgien. So wurde einer dementen Frau im letzten Jahr der Tod ermöglicht, doch der Antrag auf die ärztliche Beihilfe zum Tod erfolgte über die Familie der Belgierin.