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Schokolade, Kekse & Co.

Wer muss zahlen, wenn das Kind im Supermarkt nascht?

Gerade jetzt zur Osterzeit sind die Geschäfte wieder voll mit Schokoladenhasen, süßen Ostereiern und anderen Naschereien. In einem unbemerkten Moment greifen Kinder da durchaus mal beherzt zu. Aber nicht immer müssen die Eltern dafür geradestehen.

Aufsichtspflicht nicht unbedingt verletzt

Bei Süßigkeiten können die wenigsten Kinder widerstehen. Ehe man sich versieht, hat der Nachwuchs bereits den Schokohasen in der Hand und beißt genüsslich rein. Aber wer muss den Schaden eigentlich bezahlen? Das kommt unter anderem auf das Alter des Kindes an.

Unter sieben Jahren haften weder das Kind noch die Eltern, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Greift der Nachwuchs also in einem unbemerkten Moment zu – zum Beispiel, wenn du an der Kasse bezahlst – musst du für den Schaden nicht aufkommen. Im Gegenteil. Wenn die Ware in Kassennähe sogar noch genau auf "Kinderhöhe" ausgestellt ist, kann sich der Geschäftsinhaber sogar mitschuldig machen.

Viele Verkäufer zeigen sich kulant

Wenn vor dem Zahlen geknabbert wird, was ohnehin im Einkaufswagen liegt und gekauft werden soll, wird das meist von den Supermarktmitarbeitern geduldet. Genau genommen ist es aber Diebstahl, denn vor dem Bezahlvorgang gehört die Ware immer noch dem Ladeninhaber. Allerdings greift hier kaum ein Verkäufer ein – vor allem nicht bei Kindern.

Grundsätzlich ist es als Elternteil aber immer wichtig, dass du dein Kind so im Auge hast, dass kein Schaden entsteht. Wie sehr du aufpassen musst, richtet sich nach dem Alter, der Eigenart und dem Charakter des Nachwuchses. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann also nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.

Ältere Kinder werden strenger behandelt

Im Alter von sieben bis 18 Jahren richtet sich die Frage der Haftung nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes. Und die hängt von der geistigen Entwicklung ab. Daraus können Rückschlüsse gezogen werden, ob der Nachwuchs das Unrecht seines Verhaltens und die Verantwortung für sein Handeln erkennt. Grundsätzlich gilt dabei auch: Je älter das Kind, desto eher haftet es für ein Vergehen selbst.