Wenn vor dem Zahlen geknabbert wird, was ohnehin im Einkaufswagen liegt und gekauft werden soll, wird das meist von den Supermarktmitarbeitern geduldet. Genau genommen ist es aber Diebstahl, denn vor dem Bezahlvorgang gehört die Ware immer noch dem Ladeninhaber. Allerdings greift hier kaum ein Verkäufer ein – vor allem nicht bei Kindern.
Grundsätzlich ist es als Elternteil aber immer wichtig, dass du dein Kind so im Auge hast, dass kein Schaden entsteht. Wie sehr du aufpassen musst, richtet sich nach dem Alter, der Eigenart und dem Charakter des Nachwuchses. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht kann also nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.