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Urteil in Hannover

Mieter darf eine vom Arzt empfohlene Katze in Wohnung halten

Ein Mieter setzte jetzt seine Forderung vor dem Amtsgericht Hannover durch.

Haltungsverbot im Mietvertrag

Der Hannoveraner hatte sich eine Katze als Haustier angeschafft, da ihm ein solches Tier vom Arzt empfohlen worden war. Der Stubentiger habe die „sozialen Bedürfnisse“ abdecken und dem Mieter als „Mitbewohner“ dienen sollen. Doch seiner Vermieterin war das offenbar nicht recht: Sie verwies auf das Haltungsverbot für Tiere im Mietvertrag.

Katze darf bleiben

Jetzt erfolgte laut Stern das Urteil des Amtsgerichts Hannover, welches sich auf höchstrichterliche Urteile des Bundesgerichtshof beruft. Die Interessen der beiden Parteien seien abgewogen worden und zugunsten des Mieters ausgefallen. Er habe sich zwar damals nicht die Zustimmung der Vermieterin eingeholt, darf nun aber die Katze als „Mitbewohner“ behalten.