Das „Gesetz zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, das am 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist, hat zur Folge, dass nun bundesweit eine Kassenbon-Pflicht gilt. Im Fokus dieser Neuerung steht das Erkennen und Unterbinden von Steuerhinterziehung.
Für den Einzelhandel bedeutet das jedoch einen enormen Mehraufwand. Allein in diesem Jahr wird mit etwa zwei Millionen Meter zusätzlichen Kassenbons gerechnet. Aus ökologischer Sicht wird hierzulande Kritik laut, denn viele Verbraucher entsorgen die Belege direkt nach dem Erhalt und das in der Regel falsch. Der Großteil wandert in die Altpapiertonne, gehört jedoch in den Restmüll.