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Bayern: München

Heftiges Mobbing: Junge wollte Mitschüler bei Ebay verkaufen

Ein 15 Jahre alter Jugendlicher hat seinen Mitschüler in einer Annonce bei Ebay zum Kauf "angeboten". Der Wortlaut der Anzeige geht weiter über einen schlechten Scherz hinaus.

"Fehlkauf", "leider aus China"

Wie das Polizeipräsidium München auf seiner Website berichtet, ereignete sich der besonders schwere Fall von Mobbing bereits im Januar dieses Jahres.

Am 05.01.2018 hatte eine aufmerksame, unbekannte Frau laut dem "Stern" auf Ebay ein Inserat entdeckt, in dem ein augenscheinlich minderjähriger Junge für mehrere tausend Euro zum Verkauf angeboten wurde. In der mit einem Foto versehenen Anzeige wurde das Kind mit äußerst geschmacklosen Begriffen angepriesen. So sollte es sich um einen "Fehlkauf" handeln, das "Exemplar komme leider aus China", " sei absolut "minderwertig" und würde "wirklich derbe stinken".

Aufgrund des Gesamteindrucks der Annonce konnte laut Polizei zunächst nicht zu 100% ausgeschlossen werden, dass möglicherweise doch eine ernste Absicht hinter dem Angebot steckt. 

Heftige Entdeckung bei Wohnungsdurchsuchung

Das Amtsgericht München erließ in der Folge einen Durchsuchungsbeschluss - wegen Verleumdung, insbesondere aufgrund der derben Art der Anzeige, des jungen Alters des zu diesem Zeitpunkt unbekannten Geschädigten und der öffentlichen Darstellung der mit einem Foto versehenen Annonce. Nach einer Befragung konnte festgestellt werden, dass es sich bei dem Ebay-Angebot tatsächlich "nur" um einen geschmacklosen Scherz gehandelt hatte. 

Bei der Durchsuchung der elterlichen Wohnung des 15 Jahre alten Inserenten wurde im Zimmer des Jugendlichen dann eine sogenannten "Soft-Nunchaku" (eine Waffe bestehend aus zwei mit einer Eisenkette verbundenen Stöcken) sichergestellt. Eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetzt war die Folge. Des Weiteren wurde das Smartphone des Teenagers beschlagnahmt.

Wie die "Abendzeitung" meldet, war das Ebay-Inserat offenbar der Höhepunkt eines Streits zwischen dem Jungen und seinem Mitschüler. Vor dem Jugendgericht muss sich der 15-Jährige nun wegen Verleumdung, übler Nachrede, Beleidigung sowie illegalem Waffenbesitz verantworten, heißt es im "Stern".