Achtung: Gefahr Giftköder
Immer mehr Fälle von Giftködern
Zurzeit tauchen in öffentlichen Parks und an Straßenrändern immer wieder Giftköder auf, die von Hund und Katze gefressen werden. Mit schlimmen Folgen: Immer mehr Haustiere sterben an den Folgen der vergifteten Köder. Doch nicht nur Vierbeiner sind in Gefahr.
Gefahr sollte nicht unterschätzt werden
Die Meldungen von präparierten Ködern aus Stecknadeln, Rattengift oder Rasierklingen in Würstchen häufen sich. Trotz zahlreichen Warnungen der Polizei, steigt die Anzahl von betroffenen Haustieren, die innerlich verbluten und unter großen Schmerzen verenden, immer weiter an.
Verstoße steigen in Baden-Württemberg, NRW und Hessen
Statistisch werden solche Delikte als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz erfasst. Die Statistik des Bundeskriminalamts für das Jahr 2015 bestätigt nun, dass die Verstöße im Vergleich zum Vorjahr von 6.719 auf 6.774 angestiegen sind. Das sind insgesamt 55 zusätzliche Fälle.
In Baden-Württemberg ist die Zahl ebenfalls um 36 auf 736 Fälle angestiegen. In Nordrhein-Westfalen wurden sogar 42 Verstöße mehr als im Vorjahr verzeichnet, was insgesamt zu einer Gesamtsumme von 1.013 Vorfällen führt. In Rheinland-Pfalz ist die Zahl dagegen leicht auf 510 gesunken, während sie in Hessen um 64 Verstöße auf 482 anstieg.
Laut Polizei führen besonders Streitigkeiten zwischen Nachbarn häufig zu solchen Delikten. Eine ähnliche Meinung hat der Deutsche Tierschutzbund: Oft muss das Tier einen zwischenmenschlichen Konflikt ausbaden. Es gab sogar Fälle, in denen die tödlichen Köder über Zäune auf Privatgrundstücke geworfen wurden.
Auch Kleinkinder sind gefährdet
Der deutsche Tierschutzbund betont ausdrücklich, dass auch Menschen Opfer der gefährlichen Köder werden können. Spielende Kinder, die mit Giftködern in Berührung kommen, werden daher ebenfalls als gefährdet eingestuft.
Auch in der Vergangenheit berichteten wir schon über Köder, die auf Spielplätzen verteilt wurden. Eltern wird daher geraten, ihre Kinder besonders auf öffentlichen Plätzen genau im Auge zu behalten und verdächtige Vorfälle bei der Polizei zu melden.
Quelle: BKA, SWP