Ist die nächste Abfahrt nicht mehr weit, so nutzen bei Stau viele Autofahrer den Standstreifen als vorzeitige Ausfahrt-Verlängerung und fahren rechts am Verkehr vorbei. Das ist allerdings verboten. Andere Verkehrsteilnehmer könnten ebenfalls auf eine solche Idee kommen und das sorgt für ein erhöhtes Unfallrisiko. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Menschen, die zu Fuß auf dem Standstreifen zur nächsten Notrufsäule gehen, dadurch verletzt werden. Benutzt werden darf der Standstreifen im Falle einer Panne, wenn es von der Polizei, über Schilder oder über Markierungen zum Beispiel an Baustellen ausdrücklich erlaubt ist oder dann, wenn es keinen anderen Platz für eine Rettungsgasse gibt.