Diese Geldbußen drohen für Winterreifen-Muffel
Wer bisher keinen Reifenwechsel vorgenommen hat, riskiert hohe Geldstrafen und einen Eintrag im Bußgeldkatalog in Flensburg.
Wer bisher keinen Reifenwechsel vorgenommen hat, riskiert hohe Geldstrafen und einen Eintrag im Bußgeldkatalog in Flensburg.
Zur Winterzeit erwarten uns meist glatte Straßen, Schnee oder Blitzeis. Damit uns das Auto sicher durch den Straßenverkehr bringt, sind Winterreifen eine absolute Pflicht. Wer allerdings bis jetzt noch keinen Termin in der Werkstatt hatte, sollte sich schnellstmöglich darum kümmern, sonst drohen unangenehme Bußen. 60 bis 80 Euro und einen Punkt in Flensburg erwartet Autofahrer, die auf deutschen Straßen noch mit Sommerreifen unterwegs sind. Der ADAC weist besonders darauf hin, dass das Verbot auch Fahrzeughalter betrifft die eine Fahrt anordnen oder zulassen. Bei dem Verstoß würden hier 75 Euro anfallen. Teuer kann es auch für diejenigen werden, die mit unzulässiger Bereifung auf Schnee einen Unfall haben. Die Kaskoversicherung kann dann wegen grober Fahrlässigkeit die Leistung erheblich kürzen und auch auf die Haftpflichtversicherung kann dies Auswirkungen haben.
Besonders im europäischen Ausland muss man bei dem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht tief in die Tasche greifen. In Tschechien werden bis zu 92 Euro, in Frankreich 135 Euro und in Italien bis zu 338 Euro fällig. In Österreich kann das Bußgeld in besonders schweren Einzelfällen sogar bis zu 5.000 Euro betragen.
Keine generelle Winterreifenpflicht gibt es in der Schweiz. Autofahrer riskieren aber Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern. Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen droht dem Fahrer eine erhebliche Mithaftung.
In Frankreich werden Winterreifen situationsbedingt durch Schilder vorgeschrieben. Wer hier die falsche Bereifung trägt, muss auch dafür mit einer beachtlichen Mithaftung rechnen.
In Italien gibt es ebenso keine einheitliche Regelung: Hier entscheiden die lokalen Behörden häufig situationsabhängig. Eine Ausnahme ist Südtirol, denn dort besteht bis 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf der Brennerautobahn (A22) und im Stadtgebiet Bozen. Bei winterlicher Witterung sind in ganz Südtirol Winterpneus vorgeschrieben.
Übrigens: Österreich und Tschechien schreiben bei Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens vier Millimetern vor, was der Empfehlung des ADAC auch für deutsche Autofahrer entspricht.
Quelle: Presseportal