Hitzefrei auch für Angestellte?
Nicht nur Schüler, sondern auch Lehrer profitieren bei hohen Temperaturen von Hitzefrei-Regelungen. Doch wie sieht es bei anderen Angestellten aus?
Nicht nur Schüler, sondern auch Lehrer profitieren bei hohen Temperaturen von Hitzefrei-Regelungen. Doch wie sieht es bei anderen Angestellten aus?
Grundsätzlich gilt: Für Arbeitnehmer gibt es kein Recht auf Freizeit, nur weil es heiß ist. Arbeitgeber sind allerdings verpflichtet darauf zu achten, dass ihre Angestellten der Hitze nicht schutzlos ausgeliefert sind.
Laut Arbeitsstättenregeln, soll die Temperatur in Arbeitsräumen nicht über 26 Grad liegen. In Ausnahmefällen, und dazu zählen auch Hitzetage, muss aber auch bei bis zu 35 Grad geackert werden. Der Arbeitgeber muss dann aber Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die Arbeitsstättenrichtlinie schreibt vor, dass an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden ein Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung angebracht sein muss. Nutzt das nichts gegen die Hitze, können Beschäftigte den Betriebsrat einschalten.
Wer gesundheitliche Probleme hat, schwanger ist oder stillt, der kann mit einem ärztlichen Attest die Einhaltung bestimmter Raumtemperaturen einfordern.
Kann der Arbeitgeber keine Abkühlung gewährleisten, hat der Angestellte ein Recht auf Freistellung an extrem heißen Tagen.
Personen, die im Freien arbeiten müssen vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt werden. Entsprechende Schutzkleidung, Mützen und auch Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor sollten vom Arbeitgeber gestellt werden – ebenso wie kostenloses Wasser.
Zum Schutz der Augen sollte bei Arbeiten im Freien eine Sonnenbrille getragen werden.
Wenn Ozonwerte überschritten oder Smog gemeldet wird, müssen Arbeitgeber sofort reagieren und den Empfehlungen der Behörden folgen. Beispielsweise schwere Arbeiten dürfen dann nur noch begrenzt ausgeführt werden.
In Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland stellt sich das Problem aufgrund der Sommerferien aktuell nicht mehr, dennoch kommt die Frage auf: Dürfen berufstätige Eltern früher von der Arbeit nach Hause, wenn ihr Kind Hitzefrei bekommt und betreut werden muss?
"Wenn Schulen kurzfristig die Entscheidung treffen, Hitzefrei zu geben, müssen Arbeitgeber berufstätige Eltern im Zweifel unbezahlt freistellen", erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Die Eltern müssten allerdings erst versuchen, eine alternative Betreuung für den Nachwuchs zu finden.
Quelle: Spiegel