Grundsätzlich gilt: Für Arbeitnehmer gibt es kein Recht auf Freizeit, nur weil es heiß ist. Arbeitgeber sind allerdings verpflichtet darauf zu achten, dass ihre Angestellten der Hitze nicht schutzlos ausgeliefert sind, berichtet der Spiegel Online.
Laut Arbeitsstättenregeln, soll die Temperatur in Arbeitsräumen nicht über 26 Grad liegen. In Ausnahmefällen, und dazu zählen auch Hitzetage, muss aber auch bei bis zu 35 Grad geackert werden. Der Arbeitgeber muss dann aber Schutzmaßnahmen ergreifen. Das gilt übrigens auch für die Arbeitsumgebung, wenn in Telearbeit geackert wird. Sind Beschäftige dagegen lediglich bei "Mobiler Arbeit" im Home Office entfällt die Pflicht für das Unternehmen.
Die Arbeitsstättenrichtlinie schreibt vor, dass an Fenstern, Oberlichtern oder Glaswänden ein Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung angebracht sein muss. Nutzt das nichts gegen die Hitze, können Beschäftigte den Betriebsrat einschalten.