Das Urteil aus München zeigt also, dass eine am PKW zurückgelassene Nachricht mit der Bitte um Anruf, kein Schutz vor einem Abtransport des Autos ist, weder auf privatem noch auf öffentlichem Gelände.
Grundsätzlich gilt: Parkt man widerrechtlich auf privaten Grundstücken, dürfen Eigentümer sofort abschleppen lassen. Auf öffentlichen Parkplätzen gilt allerdings sehr wohl das Prinzip der Verhältnismäßigkeit, heißt es weiter. Ein unverhältnismäßiges Abschleppen kann sehr wohl angefochten werden. Jeder Einzelfall muss jedoch für sich betrachtet werden.
Um Klarheit in eigener Sache zu bekommen, sollten sich Betroffene von einem Experten für Verkehrsrecht beraten lassen, rät das Portal.