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Gibt es einen Anspruch auf Freistellung für Tierhalter?

Haustier krank - darf ich von der Arbeit daheim bleiben?

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, der lässt sich von seinem Arzt eine Krankmeldung ausstellen. Auch wenn das Kind sich unwohl fühlt und betreut werden muss, haben Eltern einen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Aber, wie verhält es sich, wenn das Haustier krank ist? Können Tierbesitzer dann möglicherweise auch freigestellt werden?

Haustier ist kein Familienmitglied

Wie Barbara Reinhard, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein, im "Express" erklärt, gäbe es in Fällen von kranken Haustieren keinen Anspruch auf Sonderurlaub.

Ein Hund sei nach ihrer Einschätzung kein Familienmitglied und mit eben einem solchen auch nicht gleichzusetzen.  Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung wenn ein Vierbeiner krank ist, gäbe es also nicht.

Es kann Ausnahmefälle geben…

Aber: Ist das Haustier wirklich ernsthaft erkrankt und es gibt niemanden, der sich kümmern kann, könne dem Arbeitnehmer "der Weg zur Arbeit aus Tierschutzgründen unmöglich sein", so Reinhard.

"Die Interessenabwägung zwischen den Tierbelangen und den Interessen des Arbeitgebers kann dazu führen, dass ich zu Hause bleiben darf", erläutert die Arbeitsrechtlerin. Wer sich in solchen Ausnahmefällen sofort bei seinem Chef abmeldet und das Haustier zum Arzt bringt, riskiert laut der Anwältin keine Abmahnung.