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Gut zu wissen

Anspruch auf Haushaltshilfe: In diesen Fällen zahlt die Krankenkasse!

Ein schwerer Unfall mit Krankenhausaufenthalt, eine Operation oder ein gebrochenes Bein: Schneller als gedacht kann es passieren, dass Kinder und Haushalt auf der Strecke bleiben und sich niemand findet, der unterstützt und hilft. Was viele nicht wissen: Hier kommt die Krankenkasse zum Zug, denn in vielen Fällen finanziert diese eine Haushaltshilfe.

Inhalt

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Kosten für Betroffene

Wer kümmert sich um Haushalt und Kinder?

Wer krank ist, fällt nicht nur im Beruf aus. Oftmals kommt auch der eigene Haushalt zum Erliegen, wenn die Gesundheit nicht mitspielt. Leben dann noch Kinder im Haus, die versorgt werden müssen und es findet sich auf die Schnelle kein Vertrauter, der einspringen kann, können gesetzlich Versicherte auf eine Haushaltshilfe zurückgreifen, die von der Krankenkasse finanziert wird. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Kann man krankheitsbedingt den eigenen Haushalt nicht organisieren und führen, springt die gesetzliche Krankenkasse in vielen Fällen ein.

Darunter fallen beispielsweise:

  • ambulante Eingriffe, von denen man sich zu Hause erholen muss
  • Lungenentzündung
  • Krankenhausaufenthalt
  • Kur
  • Reha
  • ambulanten Entbindungen
  • übermäßige Schwangerschaftsbeschwerden

In diesen genannten Fällen kann man sich eine Haushaltshilfe in die eigenen vier Wände holen, damit der Alltag trotz Krankheit weiterlaufen kann.

Der Partner des Betroffenen ist im Übrigen nicht verpflichtet, Urlaub zu nehmen, um den Haushalt zu führen. Die genauen Voraussetzungen sind im §38 des Sozialgesetzbuches geregelt.

Grundsätzlich gilt: Es muss bewiesen werden, dass niemand anderes im Haushalt die Unterstützung übernehmen kann.

Antrag stellen

Oftmals reicht ein formloser, schriftlicher Antrag inklusive einer ärztlichen Bescheinigung bei der jeweiligen Krankenkasse. Aus diesem muss deutlich hervorgehen, dass die Notwendigkeit für eine Hilfskraft besteht. Die Sozialstationen der Krankenhäuser können in besonders dringenden Fällen schnelle Hilfe für stationär aufgenommen Patienten und deren Familie leisten.

Wer bei einer privaten Krankenkasse versichert ist, hat in diesem Fall das Nachsehen. Betroffene haben keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Experten raten dennoch, sich bei seiner privaten Versicherung über mögliche neue Tarife zu erkundigen, die eine solche Leistung bereits berücksichtigen.

Wie lange zahlt die Kasse?

Grundsätzlich gilt: Müssen Kinder innerhalb eines Haushaltes versorgt werden, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für maximal 26 Wochen. Wer kinderlos ist, kann ebenfalls auf eine Haushaltshilfe zurückgreifen. Doch in diesen Fällen für maximal vier Wochen.

Da jede Krankenkasse eine andere Satzung hat, lohnt es sich, nachzufragen, um den genauen Umfang der Hilfestellung zu erfahren.

Pflegedienste & Co. schicken eine helfende Hand

In den meisten Fällen haben die Krankenkassen Verträge mit ortsansässigen Pflegediensten, karitativen Einrichtungen oder auch privaten Organisationen. Außerdem können freie Träger der Wohlfahrtshilfe ebenfalls zu Rate gezogen werden. In manchen Städten springen im Notfall auch Verbände ein, die sich speziell auf alleinerziehende Elternteile spezialisiert haben, wenn übergangsweise Hilfe benötigt wird. Genaue Informationen, woher die Haushaltshilfe im Genauen kommt, bekommt man mit einem Anruf bei der eigenen Krankenkasse heraus.

Eine weitere Möglichkeit, bei der die Versicherung unterstützend zur Seite steht, ist, wenn der Partner unbezahlten Urlaub nimmt, um in akuten Notsituationen innerhalb der Familie auszuhelfen. Wichtig ist hierbei, dass der Krankenkasse ein Nachweis über den Verdienstausfall durch den Arbeitgeber vorgelegt wird. Diese übernimmt dann die Kosten, die eine unter Vertrag stehende Pflegekraft gekostet hätte. Da in diesen Fällen die Betroffenen meist drauflegen und finanzielle Verluste in Kauf nehmen müssen, ist diese Variante nicht die beste Lösung.

Was wird im Speziellen von der Kasse übernommen?

Wer sich seine Haushaltshilfe selbst aussucht, erhält von der Krankenkasse einen Tagessatz von knapp 50 Euro. Das entspricht einem Stundenlohn von sechs bis sieben Euro.

Greift man auf einen Verwandten zurück, entfällt diese Leistung im Regelfall. Manche Versicherungen zahlen jedoch auch diesen Satz. Die genauen Konditionen kann man sich telefonisch bei der jeweiligen Kasse einholen.

Sucht dagegen die Kasse die Pflegekraft aus, wird direkt mit dieser abgerechnet, so dass Betroffene keine Berührung mit der Bezahlung haben. In diesen Fällen zahlt die Versicherung zwischen 15 und 20 Euro Stundenlohn für die eingesetzte Haushaltshilfe.

Kommen Kosten auf den Betroffenen zu?

Derjenige, der eine Haushaltskraft benötigt und bewilligt bekommt, zahlt eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent der anfallenden Kosten pro Einsatz und Tag. Die Kosten liegen somit zwischen fünf und maximal zehn Euro pro Tag. Je nachdem wie lange eine Pflegekraft einem zur Seite steht, können da durchaus höhere Beträge zusammenkommen. Schwangere und frisch Entbundene, deren Antrag bewilligt wurde, sind von der Zuzahlung befreit.

Welche Aufgaben übernimmt die helfende Person?

Wird der Antrag auf eine helfende Hand bewilligt, kann man der Person, die einem zur Seite gestellt wird, grundsätzlich alle Arbeiten auftragen und abgeben, die im Haushalt erledigt werden müssen. Vom Einkaufen, Putzen, Kochen, Kinder zur Kita bringen, den Hund ausführen usw.