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Gericht urteilt: Kein Hartz IV mehr!

Arbeitsloser 51-Jähriger verprasst Erbe von 200.000 Euro

Ein arbeitsloser 51-jähriger Mann aus Emden in Niedersachsen erbte 200.000 Euro. Anstatt seinen Lebensunterhalt damit zu bestreiten, verprasste er das Geld. Am Montag urteilte das Landgericht Niedersachsen-Bermen, dass er nun keinen Anspruch mehr auf Hartz IV hat.

200.000 Euro in Kneipe ausgegeben

Als sein Onkel 2011 starb, erbte der 51-jährige Hartz IV-Empfänger aus Emden Immobilien im Wert von 120.000 Euro und Wertpapiere in Höhe von 80.000 Euro. Mit diesem Geld hätte der arbeitslose Mann seinen Lebensunterhalt finanzieren können, doch stattdessen trug er das Geld in die Kneipe und gab die Summe von 200.000 Euro binnen zweier Jahre für Alkohol aus. Am Montag musste er sich vor dem Landgericht Niedersachsen-Bremen dafür verantworten.

Vor Gericht gab der 51 Jahre alte Mann an, an einer Alkoholkrankheit zu leiden. Er habe das Geld nicht nur für seine Sucht ausgegeben, er habe allein 60.000 Euro verschenkt, um „bei anderen gut anzukommen", teilte der Stern in Bezug auf das Gerichtsurteil mit.

Notlage selbst herbeigeführt

Laut einer Hochrechnung des Landgerichts Niedersachsen-Bremen könnte ein nicht erwerbstätiger, durchschnittlicher Mann von den 200.000 Euro sieben Jahre und sieben Monate lang leben. Dem Mann hätte demnach klar sein müssen, dass er bei dieser Lebensführung in Kürze kein Geld mehr hat und sich um einen Job bemühen muss. Da er das aber nicht tat, entschied das Landgericht, dass kein Anspruch mehr auf Harzt IV besteht. Seine Notlage habe der Mann schließlich selbst grob fahrlässig herbeigeführt.