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Was viele nicht wissen

Fotoverbot in Wahlkabine: Heftige Konsequenz bei Verstoß

Wer am Sonntag wählen geht, sollte sein Handy besser nicht in Reichweite der Wahlkabine benutzen...

Selfie hat Konsequenzen

Die Wahlkabine ist ein selfie- und fotofreier Raum – das hat der Staat schon bei der letzten Bundestagswahl erklärt. Was viele nicht wissen: Wer dieses Handyverbot missachtet, dem drohen drastische Konsequenzen, wie der Kölner Express berichtet.

Bereits seit 2018 ist dies im Europawahlgesetz im Paragraf 49 festgeschrieben. Dort heißt es: „In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden." Wer trotzdem ein Selfie macht und erwischt wird, darf demnach „zurückgewiesen“ werden. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt gegenüber dem Express: „Das bedeutet, dass man seinen Wahlzettel nicht mehr abgeben darf.“

Aber warum gibt es das Verbot?

Der Staat will das Wahlgeheimnis wahren – denn Wählen ist Privatsache. Niemand darf gezwungen werden zu verraten, ob oder wo er sein Kreuz setzt. Außerdem sollen Wähler nicht durch die Wahlentscheidung anderer beeinflusst werden. Aus diesem Grund gibt es beispielsweise auch die ersten Prognosen am Wahltag immer erst um 18 Uhr, wenn die Wahllokale bereits geschlossen haben.

Alle Informationen rund um die Europawahl 2019

Quelle: Kölner Express