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Wie war das noch mal?!

Die fünf populärsten Irrtümer im Straßenverkehr

Viele Autofahrer legen einige Verkehrsregeln recht locker aus und tragen so deutlich zur Gefährdung im Straßenverkehr bei. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse räumt nun mit den fünf populärsten Irrtümern auf.

Gefährliches Halbwissen hat sich eingeschlichen

Millionen von deutschen Verkehrsteilnehmern haben bereits seit mehreren Jahrzehnten den Führerschein. Im Laufe der Zeit hat sich unmerklich ein gefährliches Halbwissen eingeschlichen. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat die fünf populärsten Irrtümer im Straßenverkehr zusammengestellt und in einer Liste veröffentlicht.

Fünf Verkehrs-Irrtümer in der Übersicht

Kurz zusammengefasst sind das die wichtigsten Verkehrsregeln, die viele Autofahrer zu locker praktizieren:

1. Rechts überholen auf der Autobahn ist verboten

Das denken viele, gilt aber beispielsweise bei einem Stau nicht. Steht der Verkehr auf der linken Spur oder ist höchstens 60 km/h schnell, darf nämlich doch rechts überholt werden. Allerdings mit maximal 20 km/h Unterschied, also einer Gesamtgeschwindigkeit von höchstens 80 km/h.

2. Einordnen im Reißverschlussverfahren soll möglichst zügig geschehen

Deshalb ordnen sich die meisten Autofahrer sehr rasch ein, wenn sich die Fahrbahn von zwei auf einen Streifen verengt. Tatsächlich fließt der Verkehr aber zügiger, wenn alle Autofahrer bis zum Ende des zu schließenden Fahrstreifens fahren und sich erst dann einordnen.

3. Hupen ist fast nie gestattet

Das glauben viele und haben Hemmungen, diese im Ausnahmefall zu benutzen. Doch Warnen durch Hupen ist erlaubt, wenn innerorts beispielsweise ein Fußgänger die rote Ampel überquert. Außerorts darf es als Überholsignal (nur kurz!) auf Landstraßen benutzt werden, um dem Vorgänger das Überholen anzuzeigen.

4. Haltende Busse dürfen nicht überholt werden

Das ist zwar rücksichtsvoll gegenüber den aussteigenden Fahrgästen, aber ein haltender Bus darf mit Schrittgeschwindigkeit (maximal 7 km/h) und ausreichendem Sicherheitsabstand überholt werden. Sobald ein Bus allerdings während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet, darf er tatsächlich nicht überholt werden. Das betrifft z. B. gefährliche Haltestellen, die mit einem entsprechenden Zeichen markiert sind.

5."Rechts vor links" gilt immer

Das meinen fast alle! Die Regel "rechts vor links" gilt beispielsweise nicht, wenn die rechts einmündende Straße ein Feld- oder Waldweg ist, die einmündende Straße ein verkehrsberuhigter Bereich ist oder ein Fahrzeug aus einer Grundstückseinfahrt kommt.

Quelle: BG ETEM (Versichertenzeitschrift "impuls" 02/2018)