In der Regel sollten alle Versicherten, mit einer Gesundheitskarte der ersten Generation, bereits von ihrer Krankenversicherung informiert und mit einem neuen Nachweis ausgestattet worden sein.
Obwohl das offizielle Ablaufdatum des Versicherungskärtchens noch nicht erreicht wurde, sind die Exemplare in diesem Quartal nicht mehr gültig. In der Praxis kann es dadurch zu Abrechnungsproblemen kommen, da alle Daten manuell eingegeben werden müssen. Patienten, die noch keinen Ersatz erhalten haben, werden daher gebeten sich selbst so schnell wie möglich an ihre jeweilige Krankenkasse zu wenden und um eine neue Karte zu bitten.
Falls das Versichertenkärtchen nach der Behandlung schnell nachgereicht wird, sollte es in der Regel zu keinen Problemen kommen. Im schlechtesten Fall erhalten Patienten eine private Rechnung für ihre Behandlung. Diese kann jedoch anschließend bei den Kassen eingereicht werden.
Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung